Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Würzburg hat neue Bodenrichtwerte zum Stand 1. Januar 2022 beschlossen. Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes entnommen.
Der Bodenrichtwert ist definitionsgemäß der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks und im zweijährigen Turnus zu ermitteln.
Ermittelt aus über 200 Urkunden diverser Notariate
Hierfür wurden die Daten der vom Landratsamt geführten Kaufpreissammlung, in der jährlich über 2000 Urkunden diverser Notariate registriert sind, ausgewertet und sachverständig die neuen Richtwerte für jede der 52 Städte und Gemeinden im Landkreis einschließlich ihrer Ortsteile abgeleitet.
Dabei ist zu beobachten, dass sich der Trend steigender Preise für unbebaute Grundstücke trotz Corona-Krise im Jahr 2021 auch im Landkreis Würzburg fortsetzt. Neben den Werten für Wohnbauflächen, gewerbliche Flächen sowie Mischnutzungen im Innenbereich wurden zum aktuellen Stichtag auch Bodenrichtwerte für Ackerland, Grünland sowie Forst im Außenbereich ermittelt.
Die Bodenrichtwerte werden für die Dauer von einem Monat in den jeweiligen Gemeinden bekannt gemacht. Zudem kann jeder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Diese Auskunft ist kostenpflichtig. Ab voraussichtlich Juli 2022 können die aktuellen Bodenrichtwerte zudem online unter https://vboris.bayern.de kostenfrei abgerufen werden (kein download). Wer eine amtliche Auskunft der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses benötigt, kann diese dort kostenpflichtig beantragen.
Benedikt Kaufmann erneut zum Vorsitzenden berufen
Im Rahmen der Sitzung wurde der Geschäftsbereichsleiter des Bauamtes und gleichzeitig bisheriger Vorsitzende, Benedikt Kaufmann, erneut zum Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Würzburg berufen.
Der Ausschuss setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauverwaltung des Landratsamtes, des Finanzamtes, der Vermessungsverwaltung sowie ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern – in der Regel Architektinnen und Architekten sowie Sachverständige – zusammen. Er arbeitet selbständig und unabhängig. Die Mitglieder werden für die Dauer von vier Jahren berufen.