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WÜRZBURG: Nur Dienstfahrten im Dienstwagen

WÜRZBURG

Nur Dienstfahrten im Dienstwagen

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    Dienstwagen in der Diskussion: Im Raum Würzburg nutzen die Politiker die Behördenfahrzeuge nicht für Privatzwecke.
    Dienstwagen in der Diskussion: Im Raum Würzburg nutzen die Politiker die Behördenfahrzeuge nicht für Privatzwecke. Foto: FOTO DPA/Montage Glöckner

    (ric/ej) Seit bekannt ist, dass Bundesministerin Ulla Schmidt regelmäßig ihren Amts-Mercedes in den Urlaub nach Spanien nachkommen ließ, wird viel über die die Dienstfahrzeuge von Politikern diskutiert. Wie halten es eigentlich die lokalen Größen mit ihren Dienstwagen – und der Privatnutzung? Die Redaktion hat nachgefragt.

    Oberbürgermeister Georg Rosenthal verzichtet grundsätzlich auf private Fahren mit dem Dienstwagen. Ein Urlaub mit dem blauen 5er BMW komme schon „überhaupt nicht in Frage“, betont er. Wollte er den Dienstwagen auch privat nutzen, gebe es laut OB zwei Möglichkeiten: eine so genannte Pauschalregelung und die Einzelabrechnung. Für die Pauschalvariante müsste Rosenthal ein Prozent des Brutto-Neuwagenwertes im Monat selbst zahlen. Das wären zwischen 600 und 700 Euro.

    Die Alternative wäre die Abrechnung einzelner Fahrten. Ein einziges Mal habe sein Fahrer seine Ehefrau Hanna mit dem BMW für einen Termin abgeholt, so Rosenthal. „Die zehn Euro hab ich dann selbstverständlich aus eigener Tasche bezahlt.“ Aber das sei die absolute Ausnahme gewesen. Der Weg zum Rathaus ist – wie bei anderen auch – ein Weg zur täglichen Arbeit und den fährt der Rathauschef mit seinem Privatwagen auf eigene Kosten.

    Die stellvertretenden Bürgermeister Adolf Bauer und Marion Schäfer haben die gleiche Vereinbarung wie Oberbürgermeister Rosenthal unterschrieben. Privatfahrten mit dem Dienstwagen sind theoretisch möglich, diese werden jährlich abgerechnet. Möglich ist dabei auch, den Fahrer der Stadt privat zu nutzen. Das erhöht natürlich die Kosten, die privat abgerechnet werden müssen. Urlaubsfahrten mit dem Dienstfahrzeug sind generell ausgeschlossen.

    Klare Regeln gibt es auch beim Landratsamt. Landrat Eberhard Nuss hat einen Audi A8 als Dienstfahrzeug und darf dieses nach Auskunft von Pressesprecherin Eva-Maria Schorno „nur zu dienstlichen Fahrten nutzen“. Die umfangreiche Dienstanweisung ist dabei sehr weitgehend. Unter anderem dürfen Dienstfahrzeuge im Landratsamt nur benutzt werden, wenn deren Einsatz zweckmäßiger ist als die Benutzung anderer Verkehrsmittel.

    Ein anderer Absatz regelt klar, wonach Privatfahrten mit Dienstfahrzeugen „grundsätzlich untersagt“ sind. Selbst private Umwegfahrten während der Dienstzeit sind „nicht zulässig“. Die Kontrolle ist über Fahrtenbücher möglich, die laut Schorno auch der Landrat beziehungsweise sein Fahrer führen muss.

    Dass Regierungspräsident Paul Beinhofer seinen BMW 525 mit Fahrer für zahlreiche Außentermine nutzt, daran lässt Regierungspressesprecher Johannes Hardenacke keinen Zweifel. Während der Dienstfahren bereite sich Beinhofer auf die bevorstehenden Termine vor und erledige seine Dienstgeschäfte.

    Die private Mitnutzung der Fahrzeuge ist für die Bezirksregierungen bayernweit geregelt. Das heißt, eine private Mitnutzung der Dienstfahrzeuge ist grundsätzlich möglich. Beinhofer betont, dass er hier ganz klar trennt und für Privatfahrten grundsätzlich nur sein Privatfahrzeug benutzt. Er nutze allerdings teilweise den Dienstwagen für einen Teil der Fahrten von seiner Wohnung zur Dienststelle. Solche Fahrten würden von ihm aber korrekt versteuert.

    Um die Nutzung zu kontrollieren, wird auch bei der Regierung Fahrtenbuch geführt. Darauf haben laut Hardenacke alle Rechnungsprüfungsbehörden bis hin zum Bundesrechnungshof Zugriff.

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