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WÜRZBURG: Obdachlosigkeit: Auf der Straße landet keiner

WÜRZBURG

Obdachlosigkeit: Auf der Straße landet keiner

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    Hilfe in der Not: Alleinstehende Männer ohne eigene vier Wände kommen oft in der Obdachlosenunterkunft in der Zellerau unter.
    Hilfe in der Not: Alleinstehende Männer ohne eigene vier Wände kommen oft in der Obdachlosenunterkunft in der Zellerau unter. Foto: Fotos: P. Christ

    Jede Kommune ist verpflichtet, Obdachlose unterzubringen. In Würzburg leben rund 250 Menschen, darunter 68 Kinder, in einer der 90 städtischen Verfügungswohnungen oder in der Obdachlosenunterkunft. In einem unterfrankenweit einmaligen Präventionsprojekt wird Jahr gleichzeitig versucht, Wohnungslosigkeit zu verhindern.

    „Es gibt Nutzer, die es bis zu ihrem Lebensende nicht schaffen, auszuziehen“, sagt Thomas Kühner, der bei der Stadt für die Wohnungsnotfallhilfe zuständig ist. Das sei nicht allein die Schuld des angespannten Wohnungsmarktes. Manche Nutzer seien „sehr schwierig“. Sie überweisen selbst die moderate Nutzungsgebühr nicht. Oft kommt es zu Klagen wegen Belästigung oder Ruhestörung. Wer es zu arg treibt, wird gezwungen, aus der „standardmäßigen“ Verfügungswohnung in eine „Schlichtwohnung“ umzuziehen.

    Kohlen schleppen

    Hier gäbe es für „normale“ Mieter einiges zu bemängeln: Manche Nutzer müssen zum Beispiel noch immer Kohlen zum Heizen aus dem Keller schleppen. Doch Klagen hierüber werden bei Thomas Kühner kaum laut. Die meisten Nutzer haben schon weit unkomfortabler gewohnt – etwa in einer Ecke in der Behausung eines Bekannten. Außerdem wurde in jüngster Zeit der Standard in den Schlichtwohnungen angehoben. Thomas Kühner: „Früher gab es oft nur eine Toilette und ein Waschbecken. Seit zwei Jahren ist jede Wohnung mit einer Dusche ausgestattet.“ Mancher Nutzer genießt sogar den Luxus einer Badewanne.

    Seit einem Jahr setzt sich die Stadt dafür ein, dass Menschen, die vom „Rausschmiss“ bedroht sind, ihre Wohnung dennoch behalten können. Dies geschieht in der Wohnungsnotfallhilfe, einer unterfrankenweit einmaligen Fachstelle. Herzstück ist ein neues Präventionsduo: Zwei Halbtagskräfte intervenieren, wenn die Zwangsräumung droht. So können Mietschulden übernommen werden. Etwa 20-mal war die Stadt 2012 bereit, schuldig gebliebene Miete zu übernehmen, damit Mieter – oft Familien – in ihrer Wohnung bleiben konnten. Kühner: „In weiteren etwa 20 Fällen konnten wir die Zwangsräumung durch eine Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter verhindern.“

    Durch die neue Fachstelle werden von Obdachlosigkeit Bedrohte intensiv unterstützt. Früher arbeiteten die städtische Gefährdetenhilfe und die Wohnungsverwaltung laut Kühner weitgehend getrennt voneinander. Nun laufen die Fäden zusammen. Alle Beteiligten spannen ein weit gedehntes Hilfenetz über die Betroffenen. So existiert es ein „Übergangsmanagement“ für alle Wohnungslosen, die schließlich doch einen neuen Vermieter fanden.

    „Etwa ein Jahr lang werden diese Menschen von uns im neuen Mietverhältnis betreut“, erläutert Kühner. Der Vermieter hat dadurch die beruhigende Gewissheit, dass sich eine Institution um alle auftauchenden Probleme kümmert.

    Verfügungswohnungen

    Grundlage: Jede Gemeinde muss laut Bayerischer Gemeindeordnung Obdachlose unterbringen. Dazu hat sie Wohnungen anzumieten und gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen.

    Nutzung: Genutzt werden kann die Verfügungswohnung von Menschen ohne eigene Wohnung nach einer sogenannten Einweisungsverfügung durch die Stadt. Die Nutzer sind verpflichtet, die Gebühr regelmäßig zu zahlen sowie Ruhe und Ordnung zu halten. Text: Pat

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