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Oberickelsheim: Oberickelsheim: Neue Satzung regelt die Urnenbestattung

Oberickelsheim

Oberickelsheim: Neue Satzung regelt die Urnenbestattung

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    Im Oberickelsheimer Friedhof liegen die Urnengräber auf der Grünfläche neben der Leichenhalle.
    Im Oberickelsheimer Friedhof liegen die Urnengräber auf der Grünfläche neben der Leichenhalle. Foto: Gerhard Krämer

    Mehrere Ratssitzungen und Ortstermine hatte sich der Oberickelsheimer Gemeinderat gegönnt, um eine neue Friedhofs- und Bestattungssatzung auf die Beine zu stellen. Diese ist nun beschlossen und in Kraft getreten.

    Auslöser war die sich in den vergangenen Jahren stetig wandelnde Bestattungskultur mit dem Trend zu Urnenbestattungen. Während Rodheim einen kirchlichen Friedhof hat, ist die Gemeinde für die Friedhöfe in Oberickelsheim und Geißlingen zuständig.

    "Wir haben mehr Platz für die Bestattungen von Urnen geschaffen", informierte Bürgermeister Michael Pfanzer im Gemeinderat. Auch ist nun die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten geregelt.

    Sämtliche Details neu geregelt 

    Auf den beiden gemeindlichen Friedhöfen sind jetzt Einzelgrabstätten, Familiengräber, Gräber für Kinder und Urnengräber in den dafür ausgewiesenen Rasenflächen (Oberickelsheim) oder im Urnenfeld (Geißlingen) möglich. Der Gemeinderat verlängerte die Ruhezeit der Urnengräber von 15 auf 30 Jahre, damit die Möglichkeit besteht, Urnen auch in einem Familiengrab beizusetzen. Dies war eine der letzten offenen Fragen.

    Nach der Gebührensatzung kostet ein Erwachsenen-Einzelgrab 200 Euro – in der Rasenfläche 600 Euro, ein Kinder-Einzelgrab kostet 100 Euro. Für einen Platz in der Urnenreihengrabstätte müssen 200 Euro bezahlt werden, in der Rasenfläche/Urnenfeld kostet er 500 Euro. Bei Grabstätten in der Rasenfläche ist die Gebühr für die Pflege der Rasenfläche bereits in der Gebühr enthalten. Die neue Satzung regelt die weiteren Gebühren detailliert. Festgelegt sind dabei auch die Gebühren für das Ausheben und Schließen der Gräber sowie die Nutzung des Leichenhauses.

    Theoretisch schuldenfrei

    Weiterer Tagesordnungspunkt war die Vorlage der Jahresrechnung 2022. 590.000 Euro konnten der allgemeinen Rücklage zugeführt werden. Ende 2022 lag deren Stand bei rund 812.000 Euro. Die Räte nahmen die Jahresrechnung zur Kenntnis und leiteten diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

    Die Schulden betrugen rund 1,7 Millionen Euro. Das hört sich viel an, aber diese Summe entspricht etwa dem Betrag, auf den die Gemeinde noch vom Freistaat als Zuschuss für die Investitionen in die Abwasseranlagen wartet.

    Dieser Zuschuss war der der Gemeinde zugesagt worden und soll laut Pfanzer nun im Frühjahr 2024 ausbezahlt werden. "Dann wären wir praktisch schuldenfrei", sagte der Bürgermeister. Aber in seiner Stimme schwang viel Zweifel mit, denn die Mittel seien in der Zwischenzeit halbiert worden.

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