Ende vergangenen Jahres hat der TSV-Vorstand für Verwaltung und Finanzen, Richard Öchsner, bei der Durchsicht von verschieden Akten entdeckt, dass der Pachtvertrag, der am 3. September 1992 zwischen Gemeinde und dem TSV abgeschlossen wurde, im September 2020 abgelaufen war.
Richard Öchsner: "Ja schon eigenartig wie das Pachtgeschehen gehandhabt wurde. So ist der erste Pachtvertrag, den ich in den TSV-Unterlagen fand, vom 1. November 1983. Der Vertrag ist unterschrieben von Bürgermeister Helmut Eichelbrönner und Vorstand Adolf Kuhn. Darin ist eine Laufzeit von 30 Jahren, also bis zum 31. Oktober 2013 eingetragen. Vorher gab es für die Nutzung der Fläche anscheinend nur eine mündliche Vereinbarung. Am 28. März 1989 gab es wegen der Zuschussrichtlinien des Bayerischen Landes-Sportverbands (BLSV) dazu einen Nachtrag mit dem Vermerk "Unkündbarkeit während der Laufzeit". Eine Verlängerung des Pachtvertrages gab es am 3. September 1992 und zwar vom 1. November 2013 bis 31. September 2020. Dies geschah unter anderem, um Fördergelder des BLSV zu den Baumaßnahmen des TSV zu erhalten. Alle oben genannten Verträge tragen die Unterschriften von Helmut Eichelbrönner und Adolf Kuhn".
Grundstück wird unentgeltlich dem TSV verpachtet
Mit dieser Erkenntnis, dass der Vertrag ausgelaufen war, hat sich Öchsner an Bürgermeisterin Birgit Börger gewandt und dort den Sachstand mitgeteilt. Zusammen haben sie mit Unterstützung des BLSV einen Muster-Pachtvertrag auf ihre Belange umgeschrieben.
Im Pachtvertrag steht: "Das Pachtobjekt, das die Gemeinde an den TSV verpachtet, hat eine Fläche von 19 951 Quadratmetern und wird unentgeltlich an den Verein verpachtet. Es ist dem Verein gestattet, auf dem Gelände bauliche und sonstige Anlagen zu errichten. Bei eventueller Auflösung des Vereins geht das Objekt wieder in das Eigentum der Gemeinde über. Baurechtliche Vorschriften sind vom TSV zu beachten. Etwaige erforderliche Genehmigungen sind vom Verein einzuholen."
Der Verein darf das Pachtobjekt für seine sportlichen und sozialen Aktivitäten, auch sportgewerblicher Art wie die Führung einer Vereinsgaststätte, nutzen. Die Gemeinde gestattet dem Verein auf dem Pachtgrundstück stationäre und transparente Werbetafeln anzubringen und zu unterhalten.
Pachtvertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr
Das Pachtverhältnis wird für einen Zeitraum von 50 Jahren fest abgeschlossen. Es beginnt am 1. November 2020 und endet am 30. Oktober 2070. Es verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einem Vertragspartner spätestens sechs Monate vor Ablauf der Pachtzeit schriftlich gekündigt wird. Der Pachtvertrag ist während der gesamten Laufzeit unkündbar. Die Flurstücke werden unentgeltlich verpachtet. Der Verein hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Diesen Pachtvertrag hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen. Der Gemeinderat und TSV-Vorstand Abteilung Wirtschaft, Reiner Eberth, hat wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Eine Besonderheit ist noch anzumerken. Mit dem oben genannten Pachtvertrag sind nur die heutigen gut gepflegten und mit Flutlichtanlagen ausgestatteten Sportplätze gemeint. Das daneben liegende Grundstück hat der TSV 1974 im sogenannten Erbbaurecht notariell bestätigt für 99 Jahre von der Gemeinde ohne Auflagen erhalten. Im selben Jahr wurde das Sportheim mit Parkplatz gebaut und vor vier Jahren erweitert und renoviert. In ihm finden viele sportliche und gesellschaftliche Veranstaltungen wie Tischtennismeisterschaften, Gymnastikgruppen, Seniorennachmittage, Faschingsveranstaltungen und Bürgerversammlungen statt. Da sie zudem noch die einzige Gaststätte im Ort ist, trägt sie außerdem noch zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gemeinde bei.