Wie es dazu kam, berichtet Linus Diez, der Rektor der Schule. Demnach ist Schraud kurz den Sommerferien in einem dunkelgrünen T-Shirt mit der weißen Aufschrift "Polizei" in die Schule gegangen. Zwei Polizisten, die gegenüber der Schule mit einer Verkehrskontrolle beschäftigt waren, hätten den Jungen zu sich gerufen, in ihr Fahrzeug gesetzt und verhört. Am nächsten Tag sei die Polizei zu den Eltern des Jungen nach Rieden gefahren und habe das Shirt beschlagnahmt.
Diez ist stinksauer. Adrian Schraud sei ein "lieber, netter junger Mann, der sehr fleißig mitarbeitet und überhaupt keinen Menschen provozieren will". Er habe lediglich ein Faible für ungewöhnliche und witzige T-Shirts.
Dass die Beamten den Schüler vorübergehend "einkassiert" haben, haut dem Rektor "den Korken raus". Absolut überzogen sei die Reaktion gewesen, das Verfahren erinnere ihn an die DDR oder Kuba. Hätten sie Schraud darauf aufmerksam gemacht, dass das Tragen eines solchen Shirts verboten ist sowie Schule und Eltern benachrichtigt, hätte das seiner Meinung nach völlig gereicht.
"Welcher Aufwand", schimpft Dietz, wo doch immer zu lesen sei, dass Polizei und Justiz überlastet seien. "Der Fall wird sicherlich bei uns im Rechtskunde-Unterricht Thema sein, wenn's um das Verhältnis der Schüler zur Polizei geht."
Lothar Schraud, Adrians Vater, Mitglied im Elterbeirat der Gustav-Walle-Schule, wusste, dass sein Sohn das T-Shirt bestellt hatte. Er wusste aber nicht, sagt er, dass das Tragen solcher Hemden verboten ist. Er sei gar nicht drauf gekommen, weil der Verkauf offenbar erlaubt ist. Er sieht die Angelegenheit wie Diez: "Man kann doch sagen, das ist nicht erlaubt, er soll sich was drüber ziehen. Da kann man doch nicht gleich mit Staatsanwalt und pipapo kommen. Ich denke mal, da ist ein bisschen Polizei-Willkür dabei."
Oberstaatsanwalt Bardo Backert erklärte dazu der MAIN-POST, gegen Adrian Schraud sei ein Verfahren wegen Titel-Missbrauchs geführt worden, "mit dem Ziel, dass das Landratsamt eine Ermahnung ausspricht". Zum Verhalten der Polizisten könne er nichts sagen, die Akte liege beim Landratsamt. Auf alle Fälle hänge die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit nicht hoch. Eine Ermahnung sei "eine ganz gelinde und milde Reaktion".