Über die Abwicklung und das Verfahren informierte der Bayerische Bauernverband (BBV) im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim im Rahmen einer Gebietsversammlung mit Fritz Vogt vom Zentralverband der Milcherzeuger in Gollhofen.
Kreisobmann Leonhard Seitz (Gutenstetten) warnte in diesem Zusammenhang vor unüberlegten Tun. Wichtig sei eine genaue Kalkulation und Einschätzung der eigenen betrieblichen Entwicklung. Der fehlende Preiskorridor für den Milchhandel, wie vom Bauernverband immer gefordert, sei so Seitz, ein Fehler seitens der Politik, mit dem man leider leben muss.
Die Marktlage für Milch und Milchprodukte sei derzeit positiv, die Preise stabil bis leicht steigend, so Fritz Vogt in seinem Anfangsstatement. Durch die Neuregelung des Milchlieferrechts seit 1. April muss jede Übertragung der Milchquote über die Börse erfolgen. Es ist den Bauern nicht mehr erlaubt, Milchreferenzmenge neu zu verpachten, zu verleasen oder frei zu verkaufen. Auslaufende Pachtverträge dürfen dagegen verlängert werden. Ebenso ist eine Übertragung im Rahmen der Hofübergabe auch weiterhin ohne Einschaltung der Börse möglich. Wichtig ist, dass nur bisher nicht belieferte Milchreferenzmenge verkauft werden darf.
Zuständig und Träger der Milchbörse in Bayern, einer der elf deutschen Verkaufsstellen, ist die Bayerische Landesanstalt für Ernährung (LfE) in München. Diese wiederum hat Bayern in sieben Handelsbezirke (deckungsgleich mit den Regierungsbezirken) eingeteilt.
Die Gebühr für die Teilnehmer an der Börse beträgt für Anbieter und Nachfrager jeweils 100 Mark. Dazu kommen im Erfolgsfall gestaffelt nach Menge weitere 25 bis 100 Mark, sowie bei den Nachfragern die Gebühren für die selbstschuldnerische Bankbürgschaft. Anträge können an den Ämtern für Landwirtschaft sowie bei den Geschäftsstellen des Bayerischen Bauernverbandes abgeholt werden. Eine Preisberatung findet dort nicht statt.Zukünftig finden Milchbörsentage dreimal jährlich (1. April, 1. Juli und 30. Oktober) statt. Ein weiterer Termin ist ersten Jahr ist der 31. Januar 2001. Das Antragsdatum ist jeweils einen Monat vorher (für Januar 2001 am 29. Dezember 2000).
Vogt machte darauf aufmerksam, dass in den vier Monaten vor Inkrafttreten (Dezember 1999 bis März 2000) des neuen Milchlieferrechts in Bayern so viel Milch gehandelt wurde, wie sonst in keinem Jahr. Außerdem wies er auf die Möglichkeit der Molkereisaldierung hin, die gerade kleine Überliefermengen bezüglich der Strafabgabe (Superabgabe) erträglich machen. Den Strukturwandel innerhalb der Milcherzeuger in Bayern gab der Experte mit einem Rückgang von fast 40 Prozent innerhalb von neun Jahren an. Wurde 1991 noch in 96 000 Betrieben in Bayern Milchvieh gehalten, sank diese Zahl im September 2000 auf 58 700.
Weitere aktuelle Themen: Kreisobmann Seitz forderte anschließend die Anwesenden und die Mitglieder dazu auf, sich wenn nötig auch bei den Protesten gegen den Dieselpreis und die Ökosteuer zu beteiligen. "Der BBV muss Gewehr bei Fuß stehen, wenn es um die eigenen Belange und um die Solidarität geht". Der Rahmenvertrag bezüglich des Bezugs von Flüssiggas zwischen dem Bauernverband und einigen Gasversorgern wurde inzwischen abgeschlossen. Interessierte Mitglieder können sich bei den Geschäftsstellen melden.