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Randersacker: Randersacker: Weitere 27 Wohnungen für Senioren geplant

Randersacker

Randersacker: Weitere 27 Wohnungen für Senioren geplant

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    Für das Seniorenzentrum am Wiesenweg in Randersacker (rechts) ist bereits ein Erweiterungsbau (links) geplant, der 27 weitere Eigentumswohnungen für Seniorenwohnen auf den Markt bringt.
    Für das Seniorenzentrum am Wiesenweg in Randersacker (rechts) ist bereits ein Erweiterungsbau (links) geplant, der 27 weitere Eigentumswohnungen für Seniorenwohnen auf den Markt bringt. Foto: Visualisierung: Greiner Projektentwicklung

    Keine drei Monate nach dem Spatenstich für die Seniorenwohnanlage in Randersacker hat die Greiner Planungs- und Projektentwicklung bereits die Pläne für ein weiteres Projekt eingereicht.

    Beantragt wurden für einen zweiten Bauabschnitt des Seniorenzentrums weitere 27 Einheiten Seniorenwohnen mit der Option auf Hilfsdienste. Die Eigentumswohnungen sollen als eine Einheit gemeinsam mit dem Seniorenzentrum geführt werden. Dieses vereint Tagespflege, Senioren-Wohngemeinschaften und 16 Eigentumswohnungen und ist derzeit im Bau.

    Der zweite Bauabschnitt auf dem Nachbargrundstück Richtung Ortsmitte erweitert und ergänzt die Gesamtanlage, auch indem er einen Gemeinschaftsraum beisteuert. Die Verbindung zwischen den Häusern ist barrierefrei. Eingeplant sind 18 Garagenplätze unter dem Gebäude und fünf freie Stellplätze.

    Das Gebäude soll auf Stelzen stehen

    Die Bauweise erfolgt wegen der Lage im Hochwassergebiet analog zum ersten Gebäude auf Stelzen. Zwischen knapp 50 und 110 Quadratmeter groß sind die Wohnungen mit auskragenden Balkonen beziehungsweise Terrassen. Mit einem Baubeginn sei Ende 2024 zu rechnen, wenn das laufende Projekt soweit abgeschlossen ist, hieß es auf Nachfrage.

    Vom Bauausschuss wurde das Vorhaben befürwortet und von Alfred Holl (Aktive Bürger/ödp) zusammenfassend als "eine gute Sache" bewertet. Man habe gesehen, dass die Nachfrage da ist. Und das Aussehen orientiere sich am Vorläuferbau. Die Analogie zum ersten Bauabschnitt betrifft auch den Rettungssteg, mit dem im Falle von Hochwasser der Zugang gewährleistet wird.

    Ein mobiler Steg, der vom Hof des Feuerwehrhauses her in der ersten Ebene des Seniorenzentrums andockt, werde eine Fortführung zum zweiten Haus bekommen, wie es hieß. Eingelagert seien die Elemente des Hochwasserstegs vor Ort in Ebene Null des Hauses, so Geschäftsführer Peter Greiner.

    "Feuerwehr und Bauhof haben bei Hochwasser genug zu tun"

    Michael Sedelmayer, Bürgermeister

    "Wer baut auf?", interessierte sich Detlef Aster. Die Bedienung des Rettungsstegs sei Teil des Hausverwalterauftrags inklusive Handlungsanweisungen und Probeaufbau, so Greiner. Hatte Oliver Menz (SPD) es als sinnhaft angesehen, wenn die Feuerwehr zumindest beim ersten Aufbau fachkundig begleitet, winkten die Feuerwehrleute im Marktgemeinderat sofort ab. "Feuerwehr und Bauhof haben bei Hochwasser genug zu tun", erklärte Bürgermeister und aktiver Feuerwehrmann Michael Sedelmayer. Der Aufbau des Stegs müsse privatrechtlich organisiert sein, was der Bauherr bereits bestätigt hatte.

    "Mehr als zwei Stellplätze sind schwierig"

    Vorberaten hat der Bauausschuss auch Änderungen bei den Festlegungen der Stellplatzsatzung zu Wohngebäuden und entsprechend vorzuhaltender Stellplätze. Diese gilt überall außerhalb der eng bebauten Altortensembles von Randersacker und Lindelbach. In der bisherigen Regelung hatte sich bei "Wohngebäuden mit Wohneinheiten" die Unterscheidung nach Wohnungsgrößen bis 50 Quadratmeter oder mehr befunden und als zu starr erwiesen. Der Unterschied: bis 50 Quadratmeter sind zwei Stellplätze je Wohneinheit gefordert, andernfalls 2,5. Die Quadratmeter-Limitierung soll künftig wegfallen.

    Noch nicht ausdiskutiert ist die Frage, ob weiter die 2,5 Stellplätze je Wohneinheit gefordert werden, was eine vergleichsweise hohe Anforderung ist. Ein anwesender, zur Stellungnahme aufgeforderter Bauträger erklärte: "Mehr als zwei Stellplätze sind schwierig". Bei 15 Stellplätzen für sechs Wohnungen, so sein Beispiel: "Wem soll ich die drei Stellplätze verkaufen?".

    Während Jürgen Hart (UWG) erinnerte, dass die Satzung so gestaltet wurde "weil die Straßen vollgeparkt sind. Meines Erachtens sind es jetzt sogar mehr Autos pro Wohneinheit als früher", plädierte Alfred Holl (Aktive Bürger/ödp) für eine Zahl zwischen zwei und 2,5. Das ermögliche ein Abrunden der Gesamtforderung und entlaste Bauträger und Anwesen. Dass Platz nicht nur für Autos und Räder gebraucht wird, wurde hervorgehoben. Die Fraktionen werden sich nun beraten, bevor die Änderung im Marktgemeinderat aufgerufen wird.

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