Das Verwaltungsgericht Würzburg hat den weiteren Betrieb der Schuss-Anlagen untersagt. Den Klägern ist es recht, und auch die Urlaubsgäste während der Weinlesezeit vernehmen es mit Freuden. "Es ist schon vorgekommen, dass Urlauber vorzeitig abgereist sind, weil sie sich ihrer Erholung beraubt sahen", berichtet stellvertretender Bürgermeister Herbert Schuler. In Obereisenheim stehen 150 Gästebetten und zehn Ferienwohnungen.
"Auch in Obereisenheim ist schon geschossen worden, aber das war vor 20 Jahren. Heute gibt es viel geeignetere und vor allen Dingen leisere Methoden, den unerwünschten Traubenräubern im Federkleid die Richtung zu weisen", begründet Schuler die Abneigung der Obereisenheimer gegen den akustischen Dauerbeschuss von der anderen Mainseite.
In seiner Gemeinde schauen die Jagdpächter Dieter und Roman Dürr schon am Morgen nach Starenschwärmen. Fliegen welche über die Reben, weiß man dass sie auf Träubel-Jagd gehen. Dann wird ein-, zweimal der Abzug der Schreckschuss-Pistole gekrümmt, und die Vögel suchen das Weite. "Das reicht für ein paar Stunden", ist sich Roman Dürr sicher. Als Lohn für ihre Staren-Hut liegt der Jagdzins etwas niedriger als üblich.
In Stammheim wenden die Winzer immerhin geschätzte 4000 Euro für ihre Butangas-betriebenen Schießanlagen auf.
Die Schussapparate sind so eingestellt, dass alle vier Minuten ein Knall ertönt. Elf solcher Anlagen sind im Stammheimer Weinberg installiert. Summa summarum schießt es folglich 165 Mal pro Stunde oder 1700 Mal am Tag - das Ganze auch an Sonn- und Feiertagen und schon lange bevor die Trauben ihre volle Reife erreicht haben.
Eine Alternative wären Lautsprecher mit Raubvogel-Rufen im Weinberg, meint Herbert Schuler. Deren Schreie seien nur in großen zeitlichen Abständen notwendig.
Gegen die Raubvogelstimmen spricht Waidmännern zufolge, dass die auch die Singvögel vertreiben. Auf dem Main sei auch nicht eine einzige Ente mehr zu sehen, so lange, bis die Schießerei nach Abschluss der Lese ein Ende und sich wieder Ruhe in der Natur breit gemacht hat.
Grundsätzlich ist das Schießen im Weinberg verboten. Eine Gemeinde kann jedoch auf Antrag Ausnahmen zulassen. Wenn dies geschieht, müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Schießzeit zwischen 730 und 18 Uhr, Mindestabstand zu allgemeinem Wohngebiet 750 Meter, zu Dorf-Mischgebiet 450 Meter, der Schallpegel darf maximal 55 Dezibel betragen.
Wiederholte Messungen durch die Landratsämter Schweinfurt und Würzburg haben laut Schuler weit mehr als die erlaubte Lautstärke ergeben. Auch die Zeiten seien nicht immer eingehalten worden. "Schon früh um sechs Uhr war an manchen Tagen das Schießen zu hören. Und nicht selten hat man vergessen, die Schuss-Anlagen am Abend abzustellen."
Das Verwaltungsgericht sah unter anderem den Mindestabstand als nicht gegeben an. Es stuft das Gebiet zwischen Obereisenheimer Altort und den Weinbergen eher als Wohngebiet ein. Bei zehneinhalb-stündiger Betriebsdauer könne man auch nicht von Schall-Emmissionen von kurzer Dauer sprechen. Im Übrigen werde der Schießlärm aufgrund seiner monotonen Explosions-Intervalle als besonders belästigend empfunden.