Die rund toten 2000 Schweine, die im April dieses Jahres in einem Schweinestall bei Gelchsheim (Lkr. Würzburg) entdeckt wurden, sind vermutlich über Tage, wenn nicht Wochen hinweg qualvoll verendet. Das legt die Antwort der Staatsanwaltschaft Würzburg auf eine Anfrage der Redaktion nahe, die darin erstmals zu den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen Stellung genommen hat.
Die gutachterliche Untersuchung der Kadaver hat demnach ergeben, dass die Tiere vermutlich zwischen Oktober 2017 und März 2018 verendet sind. Die genaue Zahl der toten Schweine war aufgrund des fortgeschrittenen Verwesungszustands nicht mehr festzustellen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Schweine fraßen sich gegenseitig auf
Wohl aber könne ausgeschlossen werden, dass die Tiere aufgrund einer Krankheit oder eines einzelnen Schadenereignisses, wie etwa den Ausfall der Lüftungsanlage zu Tode gekommen sind. Vielmehr vertrete das Veterinäramt die Einschätzung, dass die Schweine aufgrund einer unzureichenden Versorgung mit Futter, Wasser und Luft verendet sind. Das legen auch Spuren von Kannibalismus nahe, die bei einigen Tieren festgestellt wurden. Vor Hunger hatten die Schweine offensichtlich begonnen, ihre toten Artgenossen aufzufressen.
Letzte Kontrolle im Stall war 2014
Inwieweit ihr Tod durch technische Mängel im Betrieb der Anlage begünstigt wurde, habe nicht abschließend geklärt werden können, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Für einen der beiden Stallgebäude konnte festgestellt werden, dass die Fütterungsanlage bereits seit 2015 defekt war und die Tiere deshalb von Hand gefüttert werden mussten.
Im zweiten Stall war die Fütterungsanlage im Spätjahr 2016 letztmals nachweislich im Betrieb. Auch das gesetzlich vorgeschriebene Alarmierungssystem für Fehler in der Lüftungs- und Fütterungsanlage funktionierte nicht mehr. Das Veterinäramt hatte der Redaktion auf Anfrage mitgeteilt, dass der Stall letztmals im Jahr 2014 kontrolliert wurde.
Landwirt wird Tiermisshandlung vorgeworfen

Beschuldigter in den Ermittlungsverfahren ist ein junger Landwirt aus einer Nachbargemeinde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn unter anderem wegen des Vorwurfs der Tiermisshandlung. Ob und warum er seinen Pflichten aus der Nutztier-Haltungsverordnung nicht nachgekommen sei, sei Gegenstand weiterer Ermittlungen, so die Staatsanwaltschaft.
Über seinen Verteidiger seien dem Landwirt die Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen mitgeteilt worden. Er hat nun Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Erklärungen abzugeben. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei frühestens in drei Monaten zu rechnen.
Auf dem Wege der Ersatzvornahme hatte das Veterinäramt die Tierkadaver beseitigen und die Stallungen reinigen lassen. Gegen den entsprechenden Kostenbescheid in Höhe von rund 200 000 Euro hat der Landwirt Klage eingereicht.