Insgesamt 45 Seiten umfasst das Parkraum-Bewirtschaftungskonzept, mit dem die Gemeinde Randersacker Ordnung, Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen will. Es ist Teil des Verkehrskonzepts, mit dem Schritt für Schritt Verbesserungen erwirkt werden sollen. Im künftig ausgeschilderten Geltungsbereich des Altorts umfasst es dann 349 bewirtschaftete und 58 unbewirtschafte Pkw-Stellplätze.
"Bewirtschaftet" heißt im Randersackerer Fall, dass Parkberechtigungen und -zeiten festgelegt sind. Das Parken bleibt kostenlos, zumindest, sofern man sich an die Regeln hält. Die Vorgaben reichen von 30 Minuten vor dem Kindergarten bis zu neun Stunden auf dem Festplatz. Maximal 350 Meter seien es zu einem der größeren Parkplätze, heißt es im Konzept.
Mehr Parkplätze für Anwohner, weniger für Besucher
Zwei Grundsätze wurden im Wesentlichen verfolgt: Der Altort soll so weit wie möglich den Bewohnern zur Verfügung stehen. Die reinen Bewohnerparkplätze wurden deshalb zuletzt noch von 35 auf 44 erhöht. Entsprechend weniger Parkplätze mit Zeitlimit sind für Besucher, Kunden, Arbeitnehmer, für Liefer- und Sozialdienste, Ein- und Ausladen und weiteres eingeplant.
In den meisten Fällen sind die Zeitlimits auf gewisse Tageszeiten begrenzt. In der übrigen Zeit sind wieder die Anwohner mit Ausweis dran. Der Anwohnervorteil greife für mehr als 291 Parkplätze insgesamt. Nach statistischen Berechnungen der Stadtplaner würden um die 330 Bewohner einen Parkausweis haben wollen. Rechnerisch ergäben sich dreizehn Prozent mehr Nachfrage als Kapazität – das sei städteplanerisch in einem vertretbaren Rahmen, heißt es vom Büro Wegner Stadtplanung.
Einen Anspruch auf einen Parkplatz haben Altortbewohner freilich nicht, aber über 100 Plätze gibt allein der Mainparkplatz her, auf dem Fahrzeuge ohne Anwohnerausweis künftig nur noch bis zu fünf Stunden parken dürfen. Eine maximale Parkzeit von fünf statt vier Stunden festzulegen, war eine der Änderungen, die in die jetzt beschlossene Version eingearbeitet worden war.
Drängendes Problem vor dem Kindergarten
Den Marktgemeinderäten war es wichtig gewesen, dass Teilzeitkräfte, die in Randersacker arbeiten, den Mainparkplatz nutzen können. Geradezu drängend war auch eine Neuregelung vor dem Kindergarten, wo es zu den Bring- und Holzeiten regelmäßig unübersichtlich und gefährlich wird. Eine Querungshilfe in Form von Gehsteigverbreiterungen und beidseits drei bis vier Kurzzeitparkplätze von 30 Minuten sollen hier für mehr Sicherheit sorgen.
Auf die entsprechend zu bestellenden Verkehrsschilder hofft Bürgermeister Michael Sedelmayer im September. Hülsen müssen gesetzt und Markierungen aufgebracht werden, umreißt er die noch anstehenden Aufgaben, bevor die verkehrsrechtlichen Anordnungen angesteuert werden können.
30,70 Euro seien nicht einmal kostendeckend
Dass Parkberechtigungsscheine für Anwohner in Bayern maximal 30,70 Euro pro Jahr kosten dürfen, kritisierte Stefan Lutz-Simon (Grüne), weil das nicht einmal die Verwaltungskosten decke: "Es hat eine Wertigkeit, einen Parkplatz zu haben", argumentierte er. Vor der Landtagswahl werde sich da wohl nichts mehr tun, wie er meinte. Man dürfe den Leuten aber nicht suggerieren, dass es dabei bleibt, so Lutz-Simon.
Die Modalitäten für den Einwohner-Parkausweis müssen noch festgelegt werden. Üblicherweise würde nur ein Fahrzeug pro Einwohner bzw. Halter berücksichtigt. Das Konzept zeigt weitere Regulierungsmöglichkeiten auf, wie reale Parkmöglichkeiten und Bedarfe anglichen werden können.
Das Wichtigste aus dem Parkraum-Bewirtschaftungskonzept soll im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Auch die Bürgerversammlung könnte Raum dafür bieten, die Neuerungen vorzustellen, die im Herbst umgesetzt werden.