Nach der überraschenden Schließung des Würzburger Traditionslokals „Zum Stachel“ hat der Wirt jetzt Privatinsolvenz beantragt. Zum Gutachter bestimmte das Insolvenzgericht am Landgericht Würzburg Dr. Markus Schädler, Fachanwalt für Insolvenzrecht der Würzburger Kanzlei Bendel & Partner.
Schädler bedauert, dass es für ihn keine Möglichkeit gegeben habe, Möglichkeiten der Fortführung des Unternehmens mit den bisherigen Partnern auszuloten. Wie berichtet, hatten die Hausbesitzer, eine Erbengemeinschaft, nach Meinungsverschiedenheiten über nötige Sanierungsarbeiten und der Pachtkürzung durch den Wirt den Vertrag kurzfristig gekündigt – und dies ausgerechnet im Jahr des 600-jährigen Jubiläums des Lokals.
Von der Beantragung des Insolvenzverfahrens profitieren zunächst die 17 Angestellten des Restaurants. Sie können nun für maximal drei Monate mit der Zahlung von Insolvenzgeld durch die Agentur für Arbeit in Höhe ihres letzten Nettoentgeltes rechnen, so Schädler.
Welche Forderungen sonst noch im Raum stehen, könne derzeit noch nicht gesagt werden. Zu verteilen gebe es jedenfalls nicht viel, meint der Anwalt und verweist darauf, dass bei einer Privatinsolvenz auch das Privatvermögen herangezogen werde. Die Warenbestände des Lokals seien weitgehend an die Lieferanten zurückgegangen, 50 frische Eier seien der Würzburger Tafel zu Verfügung gestellt worden.
Mit dem „Stachel“ hat eines der ältesten Wirtshäuser in Deutschland und eine Würzburger Sehenswürdigkeit geschlossen. Einige Leser hatten sich nach unserer Berichterstattung an die Redaktion gewandt mit der Frage, ob sie ausgestellte Gutscheine erstattet bekommen. Markus Schädler verweist darauf, dass diesbezüglich Anträge nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden könnten. Er sei aber bereit, solche Anträge jetzt schon zu registrieren (per Fax: (0931) 45 20 29-99, E-Mail schaedler@bendel-partner.de)