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Steckdose falsch montiert - Installateur tot

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Steckdose falsch montiert - Installateur tot

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    Der Angeklagte ist ein hilfsbereiter Mensch. Als seine Nachbarin in dem Altbau im Frauenland im Jahr 2001 bat, ihre Küche zu tapezieren, war er dazu sofort bereit. Um die neue Tapete ordentlich anbringen zu können, baute er auch die Steckdosen aus - und, als die Tapeten an der Wand hingen, montierte er sie wieder. Dabei hat der 53-jährige pensionierte Beamte einen Fehler gemacht, der drei Jahre nach den Tapezierarbeiten einem Installateur das Leben kostete.

    Im Februar 2003 bestellte die Rentnerin den Installateur, weil das Abflussrohr ihrer Spüle verstopft war. Der Handwerker kam mit einer elektrischen Reinigungsmaschine, schloss sie an die Steckdose nahe der Spüle an und wollte das Rohr säubern. Während er in der einen Hand die eingeschaltete Maschine und in der anderen die Reinigungsspirale hielt, kam sein Gesicht in Kontakt mit der Edelstahl-Spüle, es traf ihn ein Stromschlag und er starb vor den Augen der entsetzten Rentnerin und des pensionierten Beamten.

    Nach dem Unfall stellte ein Gutachter fest, dass die Steckdose fehlerhaft montiert worden war. Gegen den Beamten wurden Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.

    Weil seine Schuld am Tod des Handwerkers aber so gering war, wurde das Verfahren gegen den 53-Jährigen eingestellt. Wenn er 500 Euro an die Hinterbliebenen des Opfers und 1500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt, sollte die Sache für ihn erledigt sein.

    "Ich habe die Sache

    nicht verkraftet"

    Angeklagter vor Gericht

    Aber der Beamte, der nur knapp 1000 Euro Pension bekommt, war mit der Geldauflage finanziell überfordert. Als er zwei Drittel davon abgestottert hatte, war er mit der Miete so weit in Rückstand geraten, dass der Hausherr ihm mit der Kündigung drohte. Deshalb stellte er die Zahlungen an die gemeinnützige Organisation ein, das Verfahren wurde wieder aufgenommen und nun stand er vor Gericht.

    Der Tod des Installateurs habe ihn tief getroffen, sagt der 53-Jährige. Nach dem Unfall sei er acht Wochen stationär in einem Nervenkrankenhaus behandelt worden. "Ich hab die Sache nicht verkraftet."

    Richter und Staatsanwältin haben ein Einsehen, das Verfahren wird zum zweiten Mal vorläufig eingestellt und der Richter gibt dem Beamten auf, seine Schulden in fünf Raten à 100 Euro abzuzahlen.

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