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Lindelbach: Steinbruch Lindelbach: Positionen weiter unvereinbar

Lindelbach

Steinbruch Lindelbach: Positionen weiter unvereinbar

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    Engmaschig überwacht: die Wasserschüttung der Lützelquelle während der Erkundungsbohrungen für einen neuen Muschelkalk-Steinbruch.
    Engmaschig überwacht: die Wasserschüttung der Lützelquelle während der Erkundungsbohrungen für einen neuen Muschelkalk-Steinbruch. Foto: Antje Roscoe

    Der Bürgerentscheid gegen einen neuen Steinbruch in Lindelbach liegt ein gutes Jahr zurück. Die Positionen sind weiter unvereinbar, die Sorgen der Bürgerinitiative Lindelbach (BI) heißen weiter Zufahrtsstraße und Lützelquelle.

    Gespräche bezüglich der Zufahrt zum geplanten Steinbruch hatte der Gemeinderat im Frühjahr abgelehnt. Zwei Varianten hatten zur Auswahl gestanden: Die Zufahrt durch den Ort Lindelbach beziehungsweise durch den Lützelgrund parallel zur Autobahn. Die Natursteinwerke Seubert hatten daraufhin im Sommer eine Sondernutzungsvereinbarung für die Variante "Lindelbach" vorgelegt. Sie führt durch das Siedlungsgebiet und über öffentliche Flurwege zu dem knapp zehn Hektar großen Areal, das sich im Genehmigungsverfahren für den Abbau von Muschelkalk befindet.

    Im Rat war die Erschließung durch das Dorf Lindelbach von Beginn an ausgeschlossen worden, weshalb die Sondernutzungsvereinbarung in die Kategorie "Provokation" fiel. Zum einen sei die Zuwegung über den Lützelgrund ohnehin die einzig denkbare Wegführung, zum anderen hatte die Vereinbarung Punkte enthalten, denen inhaltlich und formal nicht zugestimmt werden könne, wie es im Gemeinderat hieß. Die Sondernutzungsvereinbarung wurde einstimmig abgelehnt.

    Geschäftsführer Maximilian Seubert erklärte: "Beide Alternativen sind mehrfach vorgelegt worden,  beide wurden abgelehnt. Wir müssen die nehmen, die wir realisieren können". Öffentliche Wege zu nutzen, sei eine Auflage des Landratsamts, so Seubert. Ohne die Mitwirkung der Gemeinde nicht realiersierbar sei der Weg durch den Lützelgrund, führt Seubert weiter aus, weil dort nicht alle Wegstücke öffentlich sind. "Mit der Gemeinde hätte es funktioniert, den Lützelgrund zu entwickeln".

    Enttäuscht zeigt sich die BI ",dass der potenzielle Steinbruch-Betreiber entgegen seiner öffentlichen Versprechen nun doch eine Erschließung durch das Wohngebiet von Lindelbach plant und diese eventuell sogar über den Klageweg durchzusetzen versucht," wie BI-Sprecher Michael Jäger mitteilte. In der Tat hatte die Natursteinfirma Seubert unter anderem in ihrem Info-Flyer im Vorfeld des Bürgerentscheids geschrieben: "Der Abtransport des Materials erfolgt entlang der Autobahn 3 Richtung Randersacker". Klage habe er noch nicht eingereicht, so Seubert. An Gespräche glaube er angesichts der festgefahrenen Positionen aber auch nicht. Bürgermeister Michael Sedelmayer hat für den 10. Oktober zum Austausch zwischen den Fraktionen und der BI geladen.

    Noch nicht ausgewertet seien die Erkundungsbohrungen, die ab Ende August auf der potentiellen Steinbruchsfläche durchgeführt wurden. Es sei um die Hydrologie und die Gesteinsschichten gegangen, so Geschäftsführer Seubert. Die Bohrungen hatten der BI Sorgen bereitetet, weil sie eine Beeinträchtigung und gar das Versiegen der Lützelquelle befürchteten.

    Ihre Befürchtungen beruhten auf Bohrungen, die vor einigen Jahren gemacht worden waren und "die Quellschüttung für einige Tage gestört hatten", so die Mitteilung der BI. Ihr sei wichtig, "dass die Quelle nicht nur ihre historische, sondern auch ihre ganz aktuelle Funktion für die Trinkwasserversorgung und den Lebensraum von geschützten Arten erhalten kann".

    Dazu teilt das Landratsamt Würzburg als Genehmigungsbehörde auf Anfrage mit: "Ein Versiegen der Quelle ist bei bescheidgemäßer Ausführung der Bohrung aus fachlicher Sicht ausgeschlossen". Quellschüttungsmessungen an der Lützelquelle und die Begrenzung der Bohrtiefe auf das erste und oberste Grundwasserstockwerk gehörten unter anderem zu den Auflagen. Eine etwaige Beeinträchtigung der Lützelquelle könne so frühzeitig erkannt und durch weitere Maßnahmen verhindert werden, wie untere Wasserrechtsbehörde und untere Naturschutzbehörde gemeinschaftlich mitteilen.

    Erkundungsbohrungen seien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht explizit vorgeschrieben, lieferten jedoch wichtige Erkenntnisse zu den konkreten geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen am Standort und könnten bei der Festlegung der maximalen Abbautiefe eine Rolle spielen beziehungsweise sicherstellen, dass eine ausreichend große Deckschicht über dem Grundwasserleiter bleibt.

    Auf geologische Störungszonen im fraglichen Gebiet hatte von Anfang an der Theilheimer Geologe Volker Riemann hingewiesen. Durch Abgrabungen könnten die Wasserführungen beeinträchtigt werden. Maximilian Seubert versichert: "Bei den Erkundungsbohrungen gab es keine Auswirkungen auf die Quelle".

    Entlang der Autobahn 3 ist die Muschelkalkschicht sichtbar, die einige hundert Meter weiter mit einem neuen Steinbruch abgegraben werden soll.
    Entlang der Autobahn 3 ist die Muschelkalkschicht sichtbar, die einige hundert Meter weiter mit einem neuen Steinbruch abgegraben werden soll. Foto: Antje Roscoe
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