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WÜRZBURG: Streit mit Wirt um Hintergrundmusik

WÜRZBURG

Streit mit Wirt um Hintergrundmusik

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    „Ich bin nicht schuldig“: Alexander Schmelz will keine Strafe dafür zahlen, dass in seinem Reurerbäck am Karfreitag 2009 im Hintergrund Musik gelaufen ist.
    „Ich bin nicht schuldig“: Alexander Schmelz will keine Strafe dafür zahlen, dass in seinem Reurerbäck am Karfreitag 2009 im Hintergrund Musik gelaufen ist. Foto: Foto: Norbert Schwarzott

    Hintergrund ist das Bayerische Feiertagsgesetz von 2005. Es verbietet an „stillen“ Feiertagen wie Totensonntag, Volkstrauertag und Karfreitag Unterhaltungsveranstaltungen, wenn sie keinen „ernsten Charakter“ haben. Am Karfreitag als hohen christlichen Feiertag, sind außerdem in Gaststätten „musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten.

    Am Karfreitag vor zwei Jahren kommen um 1.12 Uhr zwei Polizisten ins Reurerbäck in der Sanderstraße. Dort sitzen ein paar Nachtschwärmer am Tresen, im Hintergrund läuft Musik. Die Polizisten nehmen diesen Sachverhalt auf und geben ihn an die Stadt weiter.

    Was stört trauernde Christen?

    Es beginnt eine mehrteilige Tragikkomödie. Im Mai 2009 stellt die Stadt Reurerbäckwirt Alexander Schmelz einen Bußgeldbescheid über 480,60 Euro zu. Begründung: Am Karfreitag sei „lautstark“ Musik gespielt und der „ernste Charakter“ dieses Tages nicht gewahrt worden.

    Schmelz widerspricht: „Bei uns wurde nur dezente Musik gespielt. Das steht sogar im Polizeibericht.“ Die Stadt nimmt daraufhin ihren Bescheid zurück und schickt im September 2009 einen neuen über 478,45 Euro.

    Auch diesen akzeptiert der Wirt nicht und legt den zweiten Einspruch ein. Daraufhin nimmt die Stadt ihren Bescheid wieder zurück – und verschickt im Oktober 2010 einen dritten.

    In diesem fehlt der Vorwurf „lautstark“. Jetzt wirft die Stadt Schmelz nur noch das Spielen von „Hintergrundmusik“ vor. Diese „musikalische Darbietung“ sei an Karfreitag verboten. Bußgeld: 223,50 Euro.

    Alexander Hoffmann, Chef des städtischen Ordnungsamts, begründet den Wandel von laut zu leise damit, „dass mal die eine oder andere Information durchrutschen kann“. Doch selbst bei leiser Hintergrundmusik lasse das Gesetz keinen Spielraum: Mit „musikalische Darbietungen aller Art“ werde jede Musik untersagt. Allerdings sei leise ein geringerer Verstoß als laute Musik – und deshalb das Bußgeld um die Hälfte niedriger.

    Aber auch 224 Euro will Schmelz nicht zahlen. Denn er habe die Ruhe des Feiertags nicht gestört: „Musik im Hintergrund heißt doch, dass der Vordergrund, also das allgemeine Geräusch in der Gaststätte lauter war als die Musik,“ argumentiert Schmelz. Deshalb wäre ein trauender Christ in seiner Kneipe mit Musik nicht mehr gestört als ohne. Ein trauernder Passant auf der Straße hätte die Musik gar nicht gehört.

    Doch die Stadt bleibt hart und übergibt das Ordnungswidrigkeitsverfahren dem Amtsgericht: An diesem Freitag wird verhandelt, ob Hintergrundmusik eine „Musikdarbietung“ ist und die Ruhe des Karfreitags stört oder nicht.

    Ostern 2009 haben elf weitere Gastronomen die gleichen Bußgeldbescheide wie Schmelz bekommen. Ein anderer Wirt wurde mit 200 Euro bestraft. Insgesamt hat die Stadt Ostern 2009 Bußgelder von 5500 Euro erhoben. Ein Jahr vorher gab es nur einen einzigen Verstoß, der mit einem Bußgeld von 400 Euro geahndet wurde.

    „Schweinfurt hat wegen Störungen an Karfreitag keine Bußgelder erhoben.“

    Frank Reppert, Chef des Ordnungsamts in Schweinfurt

    Dieser Anstieg spiegelt laut Hofmann nicht mehr Verstöße, aber mehr Kontrollen wieder. Die Regierung habe 2009 dazu aufgefordert, das Musikverbot an Karfreitag verstärkt zu überwachen.

    Das Ordnungsamt Schweinfurt geht mit dem Thema anders um. Laut Leiter Frank Reppert werden normale Kneipen am Karfreitag nicht kontrolliert. „Wir arbeiten präventiv, indem wir Veranstalter, die an Karfreitagen zum Beispiel Karaoke oder ähnliches ankündigen, auf die Gesetzeslage hinweisen und dann die Einhaltung gezielt kontrollieren.“ Laut Reppert klappt das gut: „Die Stadt Schweinfurt hat in den vergangenen Jahre keinen Bußgeldbescheid wegen Störung des Karfreitags verschickt“.

    An diesem Donnerstag, 7. April, berichtet das Bayerische Fernsehen in der Sendung „Quer“ ab 20.15 Uhr über den Fall Reurerbäck.

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