Hintergrund ist das Bayerische Feiertagsgesetz von 2005. Es verbietet an „stillen“ Feiertagen wie Totensonntag, Volkstrauertag und Karfreitag Unterhaltungsveranstaltungen, wenn sie keinen „ernsten Charakter“ haben. Am Karfreitag als hohen christlichen Feiertag, sind außerdem in Gaststätten „musikalische Darbietungen jeder Art“ verboten.
Streit mit Wirt um Hintergrundmusik
Dass an Feiertagen wie Karfreitag nicht getanzt werden darf und um 24 Uhr die Musik runter gedreht wird, ist klar. Dass in Kneipen Totenstille herrschen soll, nicht. Um dieses Verbot durchzusetzen, ist die Stadt Würzburg jetzt vor Gericht gezogen.
