Das ÜWS macht dafür vor allem stark gestiegene gesetzlich regulierte Kostenfaktoren verantwortlich. Allein die EEG-Umlage stieg innerhalb eines Jahres von 4,27 Cent/kWh auf 6,28 Cent/kWh brutto. Neu dazu komme die im August 2011 in Kraft getretene Änderung der Stromnetzentgeltverordnung.
Die in diesem Gesetz geregelte finanzielle Entlastung bzw. Befreiung bestimmter Großverbraucher von den Netzentgelten werde auf die übrigen Stromkunden umgelegt. Die Sonderkundenumlage wird von der Bundesnetzagentur einheitlich festgelegt und ab Januar 2013 0,39 Cent/kWh brutto und hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Das ÜWS habe diese Umlage bisher nicht an ihre Kunden weitergegeben. Mit bis zu 0,30 Cent/kWh brutto kommt ab 2013 die Offshore-Haftungsumlage hinzu. Diese soll die Risiken bei der Anbindung von Windkraftanlagen im Meer absichern.
Die KWK-Umlage, mit der die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert wird, stieg innerhalb eines Jahres von 0,002 Cent/kWh auf nunmehr 0,15 Cent/kWh brutto. Ein weiterer Kostenfaktor seien die gestiegenen Entgelte für die Nutzung der Stromnetze, die dem Energiehändler ÜWS ebenfalls vorgegeben werden.
All diese nicht beeinflussbaren Preisfaktoren machen annähernd drei Viertel des Strompreises aus, so das ÜWS weiter.
In der Grundversorgung muss ein Zwei- bis Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 2000 kWh pro Monat 6,02 Euro brutto mehr bezahlen.
Die Anhebung der Erdgaspreise um 0,58 Cent/kWh führt das ÜWS auf höhere Beschaffungskosten und gestiegene Netzentgelte zurück. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Erdgasjahresverbrauch von 18 000 kWh muss deshalb monatlich 8,70 Euro mehr bezahlen.
Die Anpassung der monatlichen Abschlagszahlungen nimmt die ÜWS im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung automatisch vor.