Es bleibt dabei – zunächst zumindest: In einer Höchberger Wohnanlage mit 51 Einheiten müssen mit Epoxidharz beschichtete Kupferleitungen sowie die Trinkwasseranlage wegen Legionellenbefalls saniert werden. Diese Maßnahme war vom Landratsamt angeordnet und vom Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt worden. Nun drohen den Eigentümern Sanierungskosten von über einer Million Euro.
Die Vorgeschichte: 2010 stimmten die Eigentümer nach einer Empfehlung der Hausverwaltung dafür, die korrodierten Kupferleitungen durch eine Innenbeschichtung mit Epoxidharz sanieren zu lassen. Sie seien der Meinung gewesen, durch diese Methode die Kosten gegenüber einer konventionellen Sanierung durch Austausch der Rohre – rund 500 000 Euro – halbieren zu können, heißt es einem Schreiben, das einer der Wohnungseigentümer an die Redaktion schickte.
Das entpuppte sich allerdings als ein Trugschluss. Aufgrund der Anordnung des Landratsamtes kommen auf die Wohnungseigentümer nun Sanierungskosten von über eine Million Euro zu – und obendrein Prozesskosten in Höhe 35 000 Euro für den verlorenen Rechstreit.
Wie kam es dazu? Nach der Innenbeschichtung in den Jahren 2011 bis 2013 wurden in einigen Wohnungen Legionellen im Warmwasser entdeckt. Daraufhin ordnete das Landratsamt die Sanierung der Trinkwasseranlage mit dem einhergehenden Rohraustausch an. Die Eigentümer-Gemeinschaft rief das Verwaltungsgericht an, doch die Klage wurde abgewiesen, und gab dem Landratsamt damit recht.
Hoher Schutz für Trinkwasser
Auch die Firma, die für die Sanierung verantwortlich ist, war dem Klageverfahren beigetreten und ist nun ebenfalls unterlegen, teilte der Geschäftsbereichsleiter der Kreisbehörde, Michael Horlemann, mit.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass es im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Eigentümer-Gemeinschaft auch zumutbar sei, erhebliche finanzielle Mittel zur Sanierung aufzuwenden, weil der Gesetzgeber bei der Regelung zum Trinkwasser durch das Prinzip der Gerfahrenvorsorge ein hohes Schutzniveau vorsehe.
Zum Thema Legionellen in der Wohnanlage wurde mittlerweile Entwarnung gegeben. Nach Untersuchungen im Dezember lag dem Gesundheitsamt am 26. Januar das Ergebnis vor. Auf Anfrage der Main-Post teilte die Behörde mit, es seien keine Legionellen mehr entdeckt worden.
Bezüglich der Rohrinnensanierung mit Epoxidharz machten die Verwaltungsrichter deutlich, dass dieses Verfahren nicht den anerkannten Regeln der Technik entspreche. Es sei zu befürchten, dass sich gesundheitsgefährdende Verbindungen aus dem Harz lösen und im Trinkwasser anreichen. Im Klartext: Bei Kupferrohren mit einem kleineren Durchmesser als 80 Millimeter ist die Verwendung von Epoxidharz verboten.
Schadensersatz von der Firma?
Wie geht's nun weiter? Unklar ist derzeit, ob die Eigentümer von der Firma, die die Rohrinnenbeschichtung ausgeführt hat, ihren Schaden ersetzt bekommen. „Das steht in den Sternen“, heißt es im vorliegenden Schreiben. Des Weiteren müssten die Vermieter nun zittern, dass die bisherigen Nutzer nun ausziehen und die Wohnungen leer stehen.
Gegen das jetzige Urteil kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt werden. Einen derartigen Antrag hat die Sanierungsfirma bereits gestellt. Ob sich auch die Eigentümergemeinschaft dazu entschließen wird, ist noch unklar.
Epoxidharz und Legionellen
Warnung: Das Amt für Gesundheit der Stadt Frankfurt am Main warnt vor Rohrinnensanierungen mit Epodxidharz und weist darauf hin, dass die Methode nicht der nach der Trinkwasserverordnung geforderten Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Mittlerweile weist auch der Wasserversorger in Mainz auf die Unzulässigkeit der Rohrinnensanierung hin.
Legionellen: Diese Bakterien entwickeln sich bevorzugt Warmwasserleitungen. Sie werden vor allem durch das Einatmen feinster Flüssigkeitstropfen in Duschen und Whirlpools übertragen. Große Warmwasseranlagen sollen mindestens einmal am Tag auf 70 Grad hochgeheizt werden, da Legionellen bei 60 Grad absterben. Hochrechnungen gehen von bundesweit 15 000 bis 35 000 Erkrankungen pro Jahr aus.
Einer Studie zufolge findet man Legionellen in zehn Prozent der Privathaushalte in bedenklichem Ausmaß.
Wer im Eigenheim wohnt, muss keine Tests vornehmen lassen, sollte aber Heizungen und Warmwasserleitungen immer wieder durchspülen.
Kritisch: Epoxidharz ist ein Kunstharz, das neben anderen kritischen Bestandteilen auch auch Bisphenol A (BPA) enthält. Dies ist eine Chemikalie, welche die hormonell basierte Kommunikation der Zellen im Körper stört und sich daher tiefgreifend auf die Gesundheit auswirken kann.