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Vom Ratstisch

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    • Die Mitglieder des Bauausschusses der Gemeinde Giebelstadt gaben für den Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Neuer Weg 10 im Ortsteil Sulzdorf grünes Licht. Mit sieben zu eins lehnten die Ausschussmitglieder jedoch das beantragte Pultdach ab. Im Bebauungsplan „Lehmgrube“ sind nur Sattel- und Walmdächer erlaubt. Ebenfalls mit sieben zu eins wies man die gewünschten Dachneigungen von 10 und 20 Grad zurück. Zulässig sind Neigungen zwischen 28 und 60 Grad.

    • Einstimmig lehnte der Ausschuss den Antrag zur Errichtung von Stellplätzen für Gebrauchtfahrzeuge in der Frühlingstraße 2 in Sulzdorf ab.

    Keine Einwände erhob man bei der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Altenteiler-Wohnhauses auf den Flurnummern 95 und 106 im Ortsteil Sulzdorf.

    • Mit acht zu null lehnte der Ausschuss die Befreiung von der Stellplatzsatzung für die Errichtung eines Carports auf der Flurnummer 2804 in Eßfeld ab. Der Bürgermeister erklärte, dass sich der geplante Standort im Einmündungsbereich von drei Unternehmen befinde und „dort auf der Straße viel los ist“.

    Während die Satzung einen Stauraum von fünf Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche vorsieht, beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Abstand drei Meter. Weil den Gremiumsmitgliedern die vorgelegte Skizze zu unübersichtlich war, versagten sie zunächst ihr Einvernehmen. Wenn jedoch bei einem geplanten Ortstermin bestehende Zweifel ausgeräumt werden können, erteilt der Ausschuss möglicherweise seine Zustimmung. fcn

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