An das heikle Thema Friedhofsgebühren machte sich der Kleinrinderfelder Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung heran. Letztmals 2006 gab es eine Gebührenanpassung, seitdem war Stillstand. Das rügte unter anderem die überörtliche Kassenprüfung, denn der Gemeinde entgehen so wertvolle Einnahmen. Bisher wurde also das auftretende Defizit von der Allgemeinheit, also allen Steuerzahlern in der Gemeinde getragen, ein Umstand, der so nicht sein dürfe.
Die Vorgabe des Gemeindetages laute, dass die Gebühren für Bestattungen auf den gemeindlichen Friedhöfen kostendeckend sein sollten, so Bürgermeister Harald Engbrecht (UWG). Er selbst, gab er im Nachgang zur Sitzung im Gespräch mit dieser Redaktion zu, bedaure jede Erhöhung, aber in den vergangenen Jahren sei einfach zu viel liegengeblieben. Er sei noch immer dabei, den Investitionsstau aufzuarbeiten oder abzuarbeiten. Da habe sich einfach zu viel angesammelt, sodass die Auswirkungen nun umso schwerer fallen, zumal das Geld bei den Bürgerinnen und Bürgern aktuell eben auch nicht so locker sitze.
Trotzdem müsse man die Gebühren in der Friedhofssatzung angehen, die Vorgabe aus dem Landratsamt war unmissverständlich. Zwischen 2013 und 2020 hatte sich ein Fehlbetrag von gut 57.000 Euro ergeben, so die Berechnungen der überörtlichen Rechnungsprüfung. Für die Jahre zuvor konnte keine Berechnung mehr durchgeführt werden, da hier bereits Verjährung eingetreten ist. Um den Eindruck einer willkürlichen Anpassung, der seit 2006 nicht mehr geänderten Bestattungsgebühren zu vermeiden, wurde die Firma Kommunale Transparenz (kt) beauftragt, für die Bestattungseinrichtung der Gemeinde Kleinrinderfeld, eine Gebührenkalkulation zu erstellen.
Auf dem Niveau der umgebenden Gemeinden
Die Ergebnisse wurden in den neuen Satzungsentwurf mit eingearbeitet, äußerte der Bürgermeister in seinem Sachvortrag. Dabei kam heraus, dass sich die Kosten für einzelne Bestattungsarten fast verdreifachen. Kein Wunder bei der langen Zeit der Nichtanpassung. Das missfiel Teilen der SPD-Fraktion. Engbrecht könne das verstehen, sagte er, aber letztlich habe man keine andere Möglichkeit. Die erste Berechnung des Fachbüros hatte sogar noch höhere Gebühren erbracht, aber da waren auch Kosten enthalten, die man in Kleinrinderfeld im Rathaus gerne einsparen möchte.
Letztlich beschloss der Gemeinderat die neue Friedhofssatzung, die zusätzlich noch weitere Anpassungen enthält, die von der überörtlichen Kassenprüfung angemahnt worden waren. Bürgermeister Harald Engbrecht stellte nochmals klar, dass man nun in etwa auf dem Niveau der umgebenden Gemeinden bei den Friedhofsgebühren sei. Letztlich sei aber jede Kommune mit ihren spezifischen Eigenheiten zu betrachten und für Kleinrinderfeld habe sich eben diese Kostenstruktur ergeben. Die Grabnutzungsgebühr beträgt für den Friedhof der Gemeinde Kleinrinderfeld für eine Einzelgrabstätte mit einem Benutzungsrecht von 20 Jahren zukünftig 1050 Euro, für eine Urnenerdgrabstätte mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 725 Euro und für ein Urnengrabfach (Urnennische/Urnenwand) mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 790 Euro.
Noch offene Fragen
Ein weiteres heißes Eisen in der Sitzung war die Übernahme des Defizits der Kindertagesstätte St. Martin für die Jahre 2021 und 2022. Hier hatte der Träger, der St. Johannesverein, für 2021 die Übernahme des Betriebskostendefizits von 1446,62 Euro beantragt. Da in der zur Verfügung gestellten Aufstellung an die Gemeinde auch Posten beinhaltet waren, die nicht zu den Betriebskosten zählen würden, so der Bürgermeister, lehnte man im Gemeinderat die Kostenübernahme ab. Gleich vertagt wurde sogar der Beschluss zur Übernahme des Defizits für 2022 von immerhin 96.873,80 Euro. Hier sind noch offene Fragen, die erst beantwortet werden müssen.