Es war zu erwarten: der Landkreis Würzburg mit seinem Jugendamt hat gegen das Urteil des Würzburger Verwaltungsgerichts Einspruch eingelegt, für Schulwegbegleiter von behinderten Kindern künftig die gleichen Stundensätze zu bezahlen wie dies der Bezirk Unterfranken tut (wir berichteten). Für den kleinen Knut aus dem Landkreis Würzburg hat der Einspruch gravierende Folgen.
In einem Schreiben an Knuts Eltern stellte Herbert Dössinger, der Direktor der Karl-Kroiß-Schule in Würzburg, unmissverständlich klar: „Ohne Schulbegleitung kann ein Besuch des Unterrichts pädagogisch nicht verantwortet werden.“ Das kommt quasi einem Schulverbot für Knut gleich.
Beim Verwaltungsgericht stellten die Eltern jetzt einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung, um das Jugendamt dazu zu bewegen, die Kosten für einen Schulbegleiter von Knut für das anstehende Schuljahr in Höhe der bereits beantragten Stunden und zu einem Stundensatz übernehmen, der es ermöglicht, ambulante Hilfe durch einen Wohlfahrtsverband leisten zu lassen.
„Alle Unterlagen befinden sich seit vielen Wochen in Händen des Jugendamtes. Da wir außer einer Eingangsbestätigung keine Aussage über die Kostenübernahme erhalten haben, konnten wir mangels rechtlicher und wirtschaftlicher Sicherheit keine Schulbegleitung verpflichten,“ so Knuts Vater in einem Gespräch mit dieser Zeitung. Der Landkreis Würzburg soll zudem verpflichtet werden, die Kosten einer Heilpädagogischen Tagesstätte zu übernehmen. Auch hier haben die Eltern keinerlei Rückinfo, wie der aktuelle Stand ist.
Alle Unterlagen hat das Amt
„Wir wissen auch nicht, ob ein Platz gefunden wurde oder der in Frage stehende überhaupt zu diesem Zeitpunkt noch bereit steht. Alle erforderlichen Unterlagen liegen auch hier beim Landkreis,“ sagt der Vater.
Auch aus der Stadt Würzburg wurde ein Fall bekannt, dass das dortige Jugendamt sich nach etlichen Wochen der Fristüberschreitung entschieden haben soll, sich nicht mehr für zuständig zu erklären. Gesetzlich ist in solchen Fällen eine Maximalzeit von zwei Wochen zur Prüfung von Anträgen vorgesehen.
Ein Amt, welches sich schon einmal als zuständig erklärt und Leistungen erbracht hat, klärt für gewöhnlich die Zuständigkeit intern. Beim Bezirk Unterfranken zeigte man sich laut den hier betroffenen Eltern sehr erbost, „dass dem Jugendamt jetzt kurz vor Schulbeginn einfällt, die Zuständigkeit abzugeben.“ Der Bezirk wird die Kosten für das dort betroffene Kind vorläufig nicht übernehmen. Da wie dort ist die Situation verfahren und unbefriedigend für alle Beteiligten.
„Das Nichthandeln des Landkreises Würzburg sehen wir als Versuch an, mit allen Mitteln zu verhindern, dass man für behinderte Schüler mehr Geld ausgeben muss, als man dies bislang tut. Eine analoge Kostenübernahme wie sie der Bezirk ausübt, möchte man nicht,“ mutmaßt der Vater von Knut.