Ferienzeit ist oft auch Urlaubszeit. Wer die Tage rund um den Fasching vom 28. Februar bis 4. März nicht zu Hause verbringen will, der nutzt entweder die letzten kühlen Tage für einen Winterurlaub in Ski-Gebieten in Österreich, der Schweiz oder Tschechien, oder entscheidet sich, die ersten Sonnenstrahlen in Italien oder Frankreich zu tanken.

Seit rund zwei Jahren gehören zur Urlaubsplanung nicht mehr nur Kofferpacken und die besten Aktivitäten vor Ort zu recherchieren, sondern auch über die jeweiligen Corona-Maßnahmen und Einreisebedingungen im Reiseziel informiert zu sein. Welche Regeln gelten vor Ort? Lohnt sich ein Urlaub für Ungeimpfte? Was muss man bei der Einreise und Rückkehr beachten?
Aktuell warnt das Auswärtige Amt vor allen nicht notwendigen Reisen innerhalb Europas, denn alle europäischen Länder gelten aktuell als Hochrisikogebiet (Stand 15. Februar 2022), Malta wird sogar als Virusvariantengebiet eingestuft. Das sind laut dem Auswärtigen Amt die wichtigsten Regeln in beliebten europäischen Nachbarländern:
1. Österreich: Die Sperrstunden soll fallen und die 3G-Regel bei Einreise gelten

Urlauberinnen und Urlauber in Österreich können sich auf stufenweise Lockerungen freuen. Ab 22. Februar wird die Einreise dank der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) erleichtert. Damit können auch Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Test in das Land einreisen.
Lockerungen treten bereits ab 19. Februar in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, in Seilbahnen und in Sportstätten in Kraft. Statt dem 2G-Modell wird künftig auf 3G gesetzt. Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch für Busse und Bahnen, in Geschäften des täglichen Bedarfs, Kliniken und Altenheimen.
Einzig in Wien bleibt es vorerst bei strengeren Regeln. So gilt auch nach dem 19. Februar weiterhin die 2G-Regel in der Gastronomie. Die Nachtgastronomie werde ebenfalls nur mit Zutrittskontrollen nach dem Prinzip 2G oder gar 2G-plus öffnen, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Beim Einkauf bleibt in der österreichischen Hauptstadt auch abseits des Handels mit lebensnotwendigen Waren eine FFP2-Maskenpflicht bestehen.
Wichtig: Österreich feiert ab dem 5. März "Freedom Day" und hebt alle Corona-Beschränkungen auf. Dann fällt die Nachweis- und Impfpflicht sowie die Maskenpflicht weg. Außerdem soll die Sperrstunde fallen und gastronomisches Angebot in der Nacht wieder erlaubt sein. Bis zum Stichtag gelten weiterhin die oben genannten Beschränkungen.
2. Schweiz: Einreise ohne Nachweise möglich, Maskenpflicht in vielen Bereichen aufgehoben

Für alle Urlauber, die ihre Ferienzeit in der Schweiz verbringen möchten, gibt es aktuell positive Nachrichten. Seit diesem Donnerstag wurden flächendeckend Lockerungen der Corona-Maßnahmen umgesetzt. Eine Einreise in die Schweiz ist für Deutsche nun ohne Einschränkungen möglich. Die 3G-Regelung wurde aufgehoben und damit fällt der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test weg. Auch eine online Reiseanmeldung vorab ist nicht mehr notwendig.
Die Lockerungen betreffen auch das öffentliche Leben in der Schweiz. Für den Besuch im Restaurant, Theater oder Sportstätten ist ab sofort keine Nachweispflicht über eine Impfung oder Genesung mehr notwendig. Auch die Maskenpflicht wurde in vielen Bereichen aufgehoben. Lediglich in öffentlichen Transportmitteln und im Gesundheitswesen müssen Urlauberinnen und Urlauber noch eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

3. Italien: Notstand ausgerufen, überwiegend 2G-Regelungen für öffentliches Leben

Für die Einreise nach Italien brauchen Touristinnen und Touristen einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis (3G). Kinder unter sechs Jahren sind von dieser Nachweispflicht befreit. Zusätzlich müssen alle Einreisenden vor der Ankunft in Italien ihre Einreise über ein Onlineformular ankündigen (https://app.euplf.eu/#).
Was für deutsche Urlauber besonders wichtig ist: Nach sechs Monaten verliert der Impfstatus in Italien für doppelt Geimpfte seine Gültigkeit. Dann ist überall dort, wo 2G gilt, auch ein negativer Corona-Test obligatorisch. Urlauberinnen und Urlauber, die geboostert sind, sind davon nicht betroffen. Da Italien stark von der Corona-Welle betroffen ist, hat die Regierung den Notstand ausgerufen. Damit ist Ungeimpften ein Urlaub in Italien praktisch unmöglich, da für die Gästebeherbergung die 2G-Regelung greift. Für alle Personen ab sechs Jahren gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Transportmitteln, Kulturstätten und bei Sportevents.
Italien wird von der Regierung aktuell in vier Corona-Zonen eingeteilt: rot, orange, gelb und weiß. Danach entscheidet sich, welche konkreten Corona-Maßnahmen greifen. In den gelben, orangenen und weißen Zonen ist der Zugang zu Innenräumen, wie Kinos, Theater, Restaurants, Diskotheken und Sportevents, nur für Geimpfte und Genesene erlaubt.
4. Frankreich: Einreise nach 3G-Regelung, Boosterung für alle ab 65 Jahren verpflichtend

Für die Einreise nach Frankreich gilt für alle deutschen Urlauber ab zwölf Jahren die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen, entweder durch einen PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen Antigen-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Der Zutritt zu Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Flugzeugen, Zügen und Bussen ist nur für Geimpfte oder Genesene erlaubt (2G). Personen unter 16 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Urlauber über 65 Jahren, deren Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt, müssen einen Nachweis über eine sogenannte Booster-Impfung vorweisen. Diese ist in Frankreich für alle über 65 Jahren verpflichtend. Zusätzlich gilt an allen öffentlich zugänglichen und in geschlossenen Räumen sowie in öffentlichen Transportmitteln die Maskenpflicht.
5. Tschechien: wenig Beschränkungen, keine Testpflicht für Geboosterte bei Einreise

Tschechien stuft Deutschland aktuell auf seiner Corona-Skala als Dunkelrot ein, daher ist die Einreise nur mit einem negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, möglich. Die Testpflicht gilt unabhängig vom Impfstatus. Einzige für Geboosterte entfällt die Testpflicht. Wer Ungeimpft nach Tschechien einreisen möchte, muss zwischen dem fünften und siebten Tag eine zweite PCR-Testung durchführen lassen. Alle Urlauberinnen und Urlauber, die nach Tschechien einreisen wollen, müssen sich vorab online anmelden (https://plf.uzis.cz/).
In Tschechien selbst gelten für das öffentliche Leben nur bedingte Einschränkungen. Die Gastronomie und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, Kultur-, Freizeit- und Wellnesseinrichtungen. In Innenräumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und im Freien, wo kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, gilt zusätzlich die Maskenpflicht.

7. Reiserückkehr: 3G-Regel bei Einreise für alle über sechs Jahren
Alle Reiserückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen sich vor ihrer Wiedereinreise nach Deutschland vorab online anmelden (unter www.einreiseanmeldung.de). Zusätzlich müssen alle Personen ab sechs Jahren ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein negatives Corona-Testzertifikat vorweisen.