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WÜRZBURG: Wirt muss zahlen: Musik an Karfreitag ist verboten

WÜRZBURG

Wirt muss zahlen: Musik an Karfreitag ist verboten

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    „Ich bin nicht schuldig“: Alexander Schmelz will keine Strafe dafür zahlen, dass in seinem Reurerbäck am Karfreitag 2009 im Hintergrund Musik gelaufen ist.
    „Ich bin nicht schuldig“: Alexander Schmelz will keine Strafe dafür zahlen, dass in seinem Reurerbäck am Karfreitag 2009 im Hintergrund Musik gelaufen ist. Foto: Foto: Norbert Schwarzott

    Reurerbäck-Wirt Alexander Schmelz muss 200 Euro Bußgeld (plus Bearbeitungsgebühren) an die Stadt bezahlen, weil er an Karfreitag vor zwei Jahren in seiner Kneipe Hintergrundmusik gespielt hat. Das entschied das Amtsgericht am Freitag. Der Amtsrichter machte deutlich, dass an stillen Feiertagen wie Karfreitag in Gaststätten keinerlei Musik gespielt werden darf. Der Wirt und sein Anwalt kündigten Revision an. (In Kürze mehr an dieser Stelle.)

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