Reurerbäck-Wirt Alexander Schmelz muss 200 Euro Bußgeld (plus Bearbeitungsgebühren) an die Stadt bezahlen, weil er an Karfreitag vor zwei Jahren in seiner Kneipe Hintergrundmusik gespielt hat. Das entschied das Amtsgericht am Freitag. Der Amtsrichter machte deutlich, dass an stillen Feiertagen wie Karfreitag in Gaststätten keinerlei Musik gespielt werden darf. Der Wirt und sein Anwalt kündigten Revision an. (In Kürze mehr an dieser Stelle.)
WÜRZBURG