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Veitshöchheim: Wo die Busse parken sollen

Veitshöchheim

Wo die Busse parken sollen

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    Der Busparkplatz an den Mainfrankensälen in Veitshöchheim erfreut sich vor allem an den Wochenenden einer großen Resonanz, wie dieses Foto vom letzten Sonntag zeigt. Er soll nun im Zuge der Umgestaltung des Umfeldes des Höchheimer Steges aufgelassen und an anderer Stelle ein Ersatzbusparkplatz geschaffen werden.
    Der Busparkplatz an den Mainfrankensälen in Veitshöchheim erfreut sich vor allem an den Wochenenden einer großen Resonanz, wie dieses Foto vom letzten Sonntag zeigt. Er soll nun im Zuge der Umgestaltung des Umfeldes des Höchheimer Steges aufgelassen und an anderer Stelle ein Ersatzbusparkplatz geschaffen werden. Foto: Dieter Gürz

    Der Gemeinderat hatte im November 2023 die Planung der relais Landschaftsarchitekten zur Umgestaltung des Busparkplatzes an den Mainfrankensälen mit reinen Baukosten von 1,5 Millionen Euro gebilligt, die zugleich die Aufstellung eines 45 mal 25 Meter großes Festzeltes mit einem 30 mal 3 Meter breiten Anbau ermöglicht. Bevor die Gemeinde diese Umgestaltung in Angriff nimmt, soll für die wegfallenden Busparkplätze ein Ersatzbusparkplatz nutzbar sein.

    Dazu hatte der Gemeinderat bereits im Juli 2021 beschlossen, für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzen auf gemeindlichen Flächen nördlich der Gärtnerei Reim neben dem bestehenden Regenüberlaufbecken bei der ICE-Brücke an der Pont-l'Eveque-Allee zu schaffen.

    Doch die Mühlen der Bürokratie mahlen mitunter auch in Veitshöchheim recht langsam, bis ein Bauvorhaben realisiert werden kann. Die Gemeinde hatte nämlich bereits 2021 den Bauantrag beim Landratsamt Würzburg eingereicht, nachdem sie mit der Deutschen Bahn, DB Immobilien im Mai 2021 einen Gestattungsvertrag für den Bau der neuen Busparkplätze im Rahmen der Nachbarbeteiligung des Bauantrags-Verfahren abschließen konnte. Ermittelt wurde in diesem Verfahren auch der Kompensationsbedarf und dieser mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt vorabgestimmt.

    Gleichwohl bestand der Baujurist des Landratsamtes auf die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren stand nun schon zum wiederholten Mal auf der Tagesordnung des Gemeinderates am 7. Mai 2024. Dieses Mal wurden vom Gremium die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und eines Bürgers zum Planentwurf vom 12. September 2023 abgehandelt. Dieser hat zum Inhalt neben den acht Busparkplätzen lediglich die Fortführung der bereits vor Jahrzehnten angelegten Parkplätze und rein deklaratorischer Natur die Einzeichnung des ebenfalls seit Jahrzehnten vorhandenen Regenüberlaufbecken.

    14 Träger öffentlicher Belange hatte die Gemeinde, wie schon im März 2023 bei der ersten Anhörung, erneut angeschrieben und dies sogar zweimal zum gleichen Planentwurf vom 12. September 2023, und zwar am 18. Oktober und am 28. November 2023, einmal über die öffentliche Auslegung vom 23.Oktober bis 24. November 2023 und das zweite Mal erneut über dessen öffentliche Auslegung vom 5. Dezember 2023 bis 12. Januar 2024.

    Vorgebracht wurden von den Behörden wiederum nur formale Dinge, so die ungenügende planzeichnerische Darstellung des festgesetzten Überschwemmungsgebietes und dass die Frage des vom Omnibusparkplatz ausgehenden Lärmschutzes zu prüfen ist.

    Bürgermeister Jürgen Götz wies zu letzterem darauf hin, dass über die im Norden, in den 90er Jahren entlang der "Pont-l’Evèque-Allee" ab der Ortsstraße "Tiergartenstraße" südwärts gebaute Parkplatzanlage für Personenwagen bis heute keinerlei Beschwerden in Bezug auf Lärmbelästigungen seitens der Anwohner bei der Gemeinde eingegangen sind.

    Für den geplanten Busparkplatz mit acht Stellflächen werde laut Beschluss im Rahmen des Bauantrags die Geräuscheinwirkung auf die in 80 Meter in südöstlicher Richtung gelegene Bebauung mittels Fachgutachten bewertet.

    Zu behandeln hatte der Gemeinderat aber noch die Eingabe des Eigentümers der angrenzenden  Erwerbsgärtnerei. Dieser hatte beantragt, die für sein Grundstück noch enthaltene "Besondere Verkehrsfläche Parkplätze" wieder aufzunehmen, das heißt den bestehenden Parkplatzausbau in gleicher Höhe auch auf seinem Gärtnereigelände bis zum Busparkplatz zu ermöglichen.

    Der Fachbereich Naturschutz beim Landratsamt Würzburg, so hieß es in der Sitzung, halte für diesen Fall zur Vermeidung der Gefährdung von geschützten Tier- und Pflanzenarten eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für unumgänglich. Aufgrund der notwendigen Begehungen könne diese Prüfung frühestens im Herbst 2024 erfolgen.

    Der Gemeinderat lehnte deshalb aus Zeitgründen die beantragte Wiedereinbeziehung von Flächen der Gärtnerei für Parkplatzzwecke in den Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsänderung einstimmig ab. Wie es hieß, sei jedoch eine Aufnahme in einer späteren Flächennutzungsplanänderung möglich.

    Laut Rücksprache der Gemeinde mit dem Landratsamt stehe der Baugenehmigung für den Busparkplatz nun nichts mehr im Wege, sobald die Gemeinde den Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung fasst.

    Bereits im Juli 2021 der Gemeinderat beschlossen, auf dieser gemeindlichen Grünfläche zwischen den beiden ICE-Brückenpfeilern  an der Pont-l'Eveque-Allee für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzenn nördlich der Gärtnerei Reim (auf dem Foto im Hintergrund zu sehen) zu schaffen.
    Bereits im Juli 2021 der Gemeinderat beschlossen, auf dieser gemeindlichen Grünfläche zwischen den beiden ICE-Brückenpfeilern an der Pont-l'Eveque-Allee für 170.000 Euro eine Ersatzmöglichkeit mit acht Busparkplätzenn nördlich der Gärtnerei Reim (auf dem Foto im Hintergrund zu sehen) zu schaffen. Foto: Dieter Gürz
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