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WÜRZBURG: WVV: Urteil kam völlig überraschend

WÜRZBURG

WVV: Urteil kam völlig überraschend

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    (ric/ej) Die Würzburger Versorgungs- und Verkehrs GmbH schaut in die Röhre. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Bamberg gibt es keinen Schadensersatz von der Deutschen Bank nach hochrisikoreichen Zinsswap-Geschäften. Die WVV hatte dem Institut Beratungsfehler vorgeworfen und wollte 2,6 Millionen Euro zurück. Der Schaden beträgt 4,1 Millionen Euro bei dem städtischen Umweltkonzern. Nun äußert sich die neue Führungsspitze mit Thomas Schäfer und Norbert Menke zu den Vorgängen.

    In einer Pressemitteilung heißt es, das Urteil sei für den Konzern „völlig überraschend“ gekommen. In allen vorangegangenen Verhandlungen sowohl vor dem Landgericht Würzburg als auch vor dem Oberlandesgericht Bamberg sei bei der Deutschen Bank ein Fehlverhalten gesehen worden. Erstaunlich sei, so die WVV-Chefs, dass andere Gerichte in vergleichbaren Fällen die Deutsche Bank bereits verurteilt haben. Die Bank hatte den Würzburgern Spread-Ladder-Swaps - das sind Wetten auf eine künftige Zinsentwicklung – empfohlen.

    Wie berichtet hatte der Konzern nach Bekanntwerden des Schadens 2006 reagiert. Der Umgang mit Derivaten wurde neu geregelt, spekulative Zinsprodukte werden seitdem nicht mehr eingesetzt, erinnern Schäfer und Menke. Das Risikomanagement sei neu aufgestellt worden und sehe auch eine ständige Information des Aufsichtsrates vor. Da die Verluste aus Zinsderivaten damals wirtschaftlich abgewickelt seien, habe das jetzt ergangene Urteil keinen Einfluss auf die Preisentwicklung der WVV-Produkte wie Strom, Gas oder ÖPNV-Tickets.

    Fragen zu Verantwortlichkeiten und Schadensersatzansprüchen gegen die früheren Verantwortlichen habe man nach der ersten Bewertung durch die Staatsanwaltschaft, die kein Verfahren eröffnete, als erledigt betrachtet, heißt es. Allerdings prüft die Staatsanwaltschaft in Würzburg gerade, ob nach dem Urteil im Zivilprozess Gründe vorliegen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

    Die WVV-Juristen überlegen zudem, ob sie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen werden, um so den Weg zum Bundesgerichtshof zu eröffnen, heißt es.

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