Wenn ein junger Mensch eine Behinderung hat oder sich abzeichnet, dass er oder sie in Zukunft mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leben muss, sind Eltern und Betroffene oft erst einmal ratlos. Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Wo kann ich verschiedene Leistungen beantragen? Was brauche ich für meinen Antrag? Die folgenden Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Schweinfurt entnommen.
Die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen für entsprechende Hilfeleistungen können überfordern. Aber Kindern und Jugendlichen stehen verschiedene Hilfen zu. Es gibt Stellen, an die sich Betroffene wenden können. Orientierung bieten sogenannte Verfahrenslotsen. Mit einer kostenlosen Beratung unterstützen sie dabei, sich bei der Vielzahl der Angebote, Voraussetzungen und Ansprechpartner zurechtzufinden. Darüber hinaus werden Bescheide und Schreiben von Behörden erklärt, über das weitere Verfahren und rechtliche Möglichkeiten aufgeklärt oder Kontakte vermittelt.
Wertvolle Hilfe in verschiedenen Lebenslagen
Der Verfahrenslotse setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht. So können beispielsweise die gleichberechtigte Teilnahme im Kindergarten mit Einzelintegration, eine Schulbegleitung oder eine Therapie im Fokus stehen. Der Verfahrenslotse ist Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr mit einer (sich abzeichnenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien.
Kontakt und Erreichbarkeit
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot ist im Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Schweinfurt zu finden. Die Verfahrenslotsin steht unter Tel.: (09721) 55 861 oder per E-Mail unter theresa.kaiser@lrasw.de, da kann man auch einen Termin vereinbaren.
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