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Tödlicher Unfall mit Buggy: Mildere Strafe nach Berufung

Sulzfeld

Tödlicher Unfall mit Buggy bei Sulzfeld: Im Berufungsverfahren kommt der Fahrer mit einer milderen Strafe davon

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    Vor dem Schweinfurter Landgericht musste sich ein 34-Jähriger verantworten, weil er Schuld am Tod seines 25-jährigen Kumpels sein soll.
    Vor dem Schweinfurter Landgericht musste sich ein 34-Jähriger verantworten, weil er Schuld am Tod seines 25-jährigen Kumpels sein soll. Foto: René Ruprecht

    Es ist etwa zwei Uhr nachts, als sich zwei Freunde im September 2023 vom Sulzfelder Seefest auf den Heimweg machen. Sie haben getrunken, beide, obwohl abgemacht war, dass ein heute 34-Jähriger fährt. Auch ein dritter Kumpel will mit. Also sitzen schließlich drei junge Männer in dem Buggy, der nur zwei Sitze und zwei Gurte hat. Kurze Zeit später ist einer von ihnen tot.

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    2 Kommentare
    Wolfgang Blaurock

    Dieses Urteil ist für mich ebenfalls nicht nachvollziehbar! Statt den Alkoholsündern klar aufzuzeigen, welche Konsequenzen ein mögliches Fehlverhalten nach sich zieht, wird hiermit doch klar kommuniziert, „so schlimm wird‘s schon nicht“! Eine fatale Entwicklung, gilt aber für alle Straftaten. Leider wird hier immer mehr im Sinne der Täter gedacht, weniger der Opfer! Da meine Frau und ich vor über zwanzig Jahren selbst zu den Betroffenen zählten, ist mir wichtig, es geht hier nicht um Rache, sondern um konsequentes Sanktionieren von klarem Fehlverhalten.

    Peter Koch

    Wenn man sich nur hinreichend besäuft gibt es wieder Bewährung, auch wenn man als Bewährungsauflage aus einer vorherigen Straftat absolutes Alkoholverbot hat. Ein völlig unverständliches Urteil ist das.

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