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Handball: Haftmittel-Erlaubnis für die Bayern- und Landesligisten

Handball

Haftmittel-Erlaubnis für die Bayern- und Landesligisten

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    Was knapp zwei Jahrzehnte vom Bayerischen Handballverband (BHV) offiziell verboten war, teilweise aber trotzdem praktiziert wurde, ist seit 1. Juli wieder erlaubt: das Verwenden von Haftmitteln, außer Baumharz, in bayerischen Sporthallen. Im Jahr 1993 erließ der Verbandstag in Günzburg auf Druck der Halleneigner ein generelles Harzverbot in Bayern. Die Änderung des Paragrafen 39 der Spielordnung des BHV gestattet nun den Gebrauch von Harz auf Landesebene, also für die Bayern- und Landesligen. Die neue Regelung gilt sowohl für den Aktiven- als auch für den Jugendbereich. Dadurch soll zum einen die Talentförderung erleichtert und zum anderen sollen vergleichbare Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden.

    Auf Initiative der Bayernliga- und der BHV-Auswahltrainer habe man sich entschieden, diese Sonderregelung, vor allem mit Blick auf höhere Ligen, in denen Haftmittelgebrauch erlaubt ist, für die Landes- und Bayernligen einzuführen. „Wir versuchen, den Wettbewerbsnachteil im Ländervergleich mit dieser neuen Regelung zu kompensieren“, erklärte der für den Spielbetrieb zuständige BHV-Vizepräsident Peter Kastenmeier.

    Bevor die Handballer aber in den Harztopf langen dürfen, muss der jeweilige Halleneigner dem Spielausschuss eine schriftliche Bestätigung über die „Zulässigkeit der Verwendung von Haftmitteln“ (§ 39 der Spielordnung) zukommen lassen. Tut er das nicht, bleibt das „Harzen“ weiterhin verboten. Eine einmal vorliegende Bestätigung gilt bis zum Widerruf durch den Betreiber. Übertreiben es die Sportler nach Ansicht des Eigners mit dem Klebemittel, kann es durchaus sein, dass dieser seine Bestätigung zurücknimmt und somit wieder Haftmittelverbot in der Halle herrscht

    An den Spieltagen selbst muss der gastgebende Verein das in einer Halle zugelassene Haftmittel beiden Mannschaften in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen.

    Den Vereinen der betroffenen Spielklassen hat der BVH eine Argumentationshilfe zugeschickt, um die Halleneigner von der neuen Regelung zu überzeugen. Das habe laut Kastenmeier in einigen Fällen auch geklappt. In wie vielen Hallen der beiden Ligen nun aber das Haftmittel verwendet werden darf, ist noch nicht sicher. „Ein paar Vereine haben noch um Bedenkzeit gebeten“, so der Vizepräsident.

    Beim Thema Baumharz bleibt der BHV aber konsequent. Es gelten weiterhin die bisherigen Sanktionen, die von Geldstrafen bis zu Punktabzug reichen.

    Im Aktivenbereich unseres Verbreitungsgebietes sind drei Vereine von dem neuen Reglement betroffen: die Bayernliga-Handballer des TSV Rödelsee, die Landesliga-Frauen des TV Marktsteft sowie die Bayernliga-Frauen und Landesliga-Männer des TV Etwashausen. Während die Damen des TV Marktsteft ohne das Klebemittel auskommen müssen, dürfen der TV Etwashausen und der TSV Rödelsee, die beide ihre Heimspiele in der Sickergrundhalle in Kitzingen austragen, in den Harztopf greifen. „Die Stadt Kitzingen hat dem Haftmittelgebrauch in der Sickergrundhalle auf Widerruf zugestimmt“, gab Sportreferent Werner May Auskunft, betont aber: „Allerdings nur zu den Spielen und nicht im Training.“ Um die Reinigungskosten möglichst gering zu halten, sollen nach Spielende die Mannschaften den Hallenboden säubern. Ihnen stehe dazu ein Extra-Reinigungsmittel zur Verfügung.

    „Die Halle gehört der Stadt und die Reinigungskosten wären definitiv zu hoch gewesen“, erklärte Sebastian Schneider, der Abteilungsleiter des TV Marktsteft, das weiterhin bestehende Harzverbot in der Marktstefter Mehrzweckhalle.

    Nach dieser Saison werde der Bayerische Handballverband den Erfolg (oder Misserfolg) der neuen Regelung analysieren. Kastenmeier betont aber, dass es in der Hand der Vereine liege, ob der Haftmittelgebrauch für längere Zeit erhalten bleibt und appelliert an einen vernünftigen Umgang. Eine Ausweitung des neuen Reglements auf Bezirksniveau hält er eher für unwahrscheinlich.

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