Es war am Dienstag vergangener Woche, als sich die Lockerungen abzeichneten. Seit diesen Montag gilt sie, die neue Verordnung über die bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen. Sie hat für manche Sportvereine die lang ersehnten Nachricht gebracht: es geht wieder los. So kann – unter Einhaltung der Hygiene-Vorschriften und noch mit manchen Einschränkungen – der „Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich“ aufgenommen werden. Allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen.
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