Das Verfahren gegen Bayernligist TSV Großbardorf wegen eines Vorfalls nach dem Spiel gegen Eintracht Bamberg (3:3 am 10. August) vor dem Sportgericht der Bayernliga unter Vorsitz von Heinz Ferber in Nürnberg geht in die nächste Runde. Bei seiner Tagung am Dienstagabend entschied sich das Gericht, den Fall mündlich vor dem Sportgericht zu verhandeln. Dabei sollen dann Vertreter des TSV Großbardorf sowie der Schiedsrichter und sein Linienrichter noch einmal vor den Sportrichtern aussagen.
Der Grund für die mündliche Verhandlung liegt laut Heinz Ferber darin, dass sich der Bericht des TSV, den die Verantwortlichen an das Sportgericht gesandt hatten, und der Bericht des Schiedsrichters Eduard Beitinger aus Regensburg stark unterscheiden. „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen und haben die Darstellung des Vereins nun erst einmal an den Schiedsrichter weitergeleitet“, erklärte Ferber, der sicherstellen will, dass in diesem heiklen Fall ein gerechtes Urteil gefällt wird. Das, so ist zu vermuten, war am Dienstagabend durch reines Studium der Akten wohl nicht möglich.
Laut dem Bericht des Schiedsrichters soll nach dem Spiel, in dem Bamberg erst in der Nachspielzeit durch einen umstrittenen Handelfmeter ausglich, das Schiedsrichtergespann mit Bier überschüttet worden sein. Außerdem soll der Landshuter Assistent Daniel Darandik, der den Handelfmeter angezeigt hatte, von einem Zuschauer beim Gang in die Kabine getreten worden sein. Derweil wird in der Region über die zu erwartende Strafe für den TSV Großbardorf spekuliert. Recht unwahrscheinlich ist die kolportierte Version, der TSV könnte eine Platzsperre für die Vorkommnisse nach dem Match gegen Eintracht Bamberg kassieren.
Das Vergehen, nach dem die Sportrichter urteilen werden, findet sich in Paragraph 73, 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes. Dort ist bei einem „schweren Fall der Verletzung der Platzdisziplin“ die Rede von einer Mindeststrafe von „50 Euro und Punktabzug“. Ein Wiederholungsfall ist laut der Verfahrensordnung „in der Regel ein schwerer Fall“, heißt es weiter.
Der TSV hatte in der Rückrunde der Saison 2006/2007 nach dem Heimspiel gegen Bad Kötzting schon ein Verfahren vor dem Sportgericht, da es damals Tumulte nach dem Spiel gegeben hatte wegen Entscheidungen des Schiedsrichters. In die Tumulte war auch der damalige Trainer Erwin Albert verwickelt. Der TSV musste insgesamt 565 Euro inklusive der Verfahrenskosten an den Verband überweisen.