(esa) Nun ist es endgültig: Die Fußball-Schiedsrichtergruppe Hofheim wird zum Jahresende aufgelöst beziehungsweise verschmilzt mit der Gruppe Haßfurt zur neuen Sektion Haßberge. Der Hofheimer Einspruch gegen die erzwungene Zusammenlegung wurde vom Verbandssportgericht (VSG) des bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) abgeschmettert.
Mitte Oktober hatte der unterfränkische Bezirksausschuss beschlossen, die Schiedsrichtergruppen neu zu strukturieren. Eine Arbeitsgruppe hatte zwei Varianten erarbeitet: Die erste sah vor, die Anzahl der unterfränkischen Schiedsrichter-Gruppen von 15 auf 12 zu reduzieren und (unter anderem) der Gruppe Hofheim noch einmal vier Jahre zu geben, sich zu bewähren. Diesen Vorschlag hatte ein Arbeitskreis ausdrücklich favorisiert. Der Bezirksausschuss aber folgte lieber der Variante zwei: Sofortige Reduzierung von 15 auf zehn. Pikant: Mancher Funktionär hatte in der Arbeitsgruppe völlig anders votiert als später im Bezirksausschuss, unter anderem der Rhöner Kreisspielleiter Michael Ritter und der Rhöner Kreisschiedsrichterobmann Heinz Götschel. Diese wollten eine Radikallösung. Begründung: Die Gruppe Hofheim habe zu wenig betreute Vereine, einen zu niedrigen Leistungskoeffizienten und zu viele passive Schiedsrichter.
Die Hofheimer hatten mit Verbands-Schiedsrichter-Obmann Rudi Stark (Vater von Bundesliga-Schiedsrichter Wolfgang Stark) sogar einen prominenten Fürsprecher ihrer Widerstands-Bemühungen. Doch ihre Argumente wurden offenbar nicht ernst genommen, auch nicht der Hinweis, dass eine Überprüfung ihrer Schiedsrichter-Einsätze durch die Arbeitskommission gar nicht stattgefunden habe.
Das VSG berief sich vielmehr auf die alleinige Kompetenz des Bezirksausschusses und erklärte, dass dieser einen gewissen Ermessensspielraum habe, in den auch das VSG nicht eingreifen könne. Keine Schiri-Gruppe habe eine Bestandsgarantie, da es sich um unselbständige Untergliederungen handle.
Für Martin Kolenda, mittlerweile zurückgetretener Beisitzer der Gruppe Hofheim, hat das VSG-Urteil einen faden Beigeschmack. Denn am Vorabend der Verhandlung sei das Verbandssportgericht ausgerechnet bei der Jahresabschlussfeier des unterfränkischen Bezirksausschusses eingeladen gewesen.