Was tun, wenn eine Corona-Infektion einen oder mehrere Fußball-Spieler einer Mannschaft erwischt hat? Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat den Paragrafen 94 der Spielordnung, den sogenannten "Corona-Paragrafen", beziehungsweise den Paragrafen 54 in seiner Jugendordnung aktualisiert.
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