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München: 2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern

München

2G-Regel gilt nicht für Bekleidungsgeschäfte in Bayern

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    Ein Mann kontrolliert am Mittwoch (29.12.21) am Eingang der Einzelhandelskette TK Maxx in der Würzburger Innenstadt die geltenden Corona-Regeln.
    Ein Mann kontrolliert am Mittwoch (29.12.21) am Eingang der Einzelhandelskette TK Maxx in der Würzburger Innenstadt die geltenden Corona-Regeln. Foto: Patty Varasano

    Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der "Deckung des täglichen Bedarfs" und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch entschieden. Der Beschluss ist rechtskräftig.

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