Sie sollen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen und 32 behandlungsbedürftige Rinder nicht von einem Tierarzt versorgen beziehungsweise nottöten lassen haben: Der zunächst verschobene Prozess gegen drei Unterallgäuer Landwirte beginnt am Dienstag vor dem Landgericht Memmingen.
Bad Grönenbach