Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können die Briefwahlunterlagen offenbar frühestens Anfang Februar versendet werden. „Aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl abgekürzten Fristen ist schon jetzt absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein”, teilte die Staatskanzlei nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München mit.
München