Ein Streit um die Rechtmäßigkeit von bayerischen Vorgaben nach der Einreise aus Corona-Risikogebieten wird erneut den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Urteil des VGH auf, der darin eine Verordnung des Freistaates aus dem November 2020 für unwirksam erklärt hatte. Das Urteil verletzte Bundesrecht. (Az.: BVerwG 3 CN 5.23)
Leipzig/München