Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschul-Lehrkräften ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Landesanwaltschaft gebeten, gegen das Urteil eine Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage mit. Der Grund: Das Kultusministerium wolle sicherstellen, dass auch im laufenden Schuljahr die Unterrichtsversorgung gewährleistet sei. Auch der VGH sehe darin in seiner Urteilsbegründung einen „öffentlichen Belang von überragender Bedeutung”.
München