In Bayern werden Verfahren über die Verhängung einer Abschiebehaft künftig nur noch an 9 der 73 Amtsgerichte verhandelt. Das hat der Ministerrat beschlossen. „Das Staatsministerium der Justiz will die Gerichtszuständigkeit bündeln. Dies vereinfacht die Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundespolizei sowie der Ausländerbehörden und dient zugleich dazu, Abschiebungen zu erleichtern und die Verfahren zu beschleunigen”, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München.
München