Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier ukrainischer Soldaten im oberbayerischen Murnau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten lebenslange Haft wegen Mordes verlangt. Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier sprach sich vor dem Landgericht München II zudem dafür aus, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Verteidiger Uwe Paschertz plädierte hingegen für eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags.
München