Das Verwaltungsgericht München wird zur Klage der AfD gegen deren Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz am 1. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. Das sagte der Vorsitzende der 30. Kammer beim Verwaltungsgericht, Michael Kumetz, am Donnerstag. Zuvor hatte das Gericht an drei Verhandlungstagen die Belange rund um die Beobachtung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall erörtert.
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