Für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte in Bayern gilt auch künftig eine gesetzliche Altersgrenze. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München wies eine Verfassungsklage des SPD-Landtagsabgeordneten Peter Paul Gantzer gegen die im Februar im Landtag verabschiedete Neuregelung als unbegründet ab. Der 74-jährige Gantzer zeigte sich „tief enttäuscht“. Er will nun weitere Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof prüfen. (Detaillierte Darstellung des Verfassungsgerichtshofes.)
MÜNCHEN/WÜRZBURG