Mit der Stimmenmehrheit der CSU hat der Landtag nach einer mehrstündigen, leidenschaftlichen Debatte das umstrittene neue Polizeiaufgabengesetz am späten Dienstagabend verabschiedet.
Zuvor hatten SPD und Grüne vergeblich eine Absetzung der Abstimmung verlangt, um angesichts der massiven Proteste eine breite öffentliche Diskussion zu ermöglichen. „Man kann doch nicht erst ein Gesetz beschließen und dann einen Dialog führen“, kritisierte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze mit Blick auf die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigten „Dialogforen“ zu den Inhalten des Gesetzes. „Sie haben die Macht das heute hier durchzupeitschen. Doch mit der Macht geht auch eine Verantwortung einher, Widerspruch ernst zu nehmen“, sagte SPD-Chefin Natascha Kohnen.
„Es ist ein Schutzgesetz, kein Überwachungsgesetz“, beteuerte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) in der eigentlichen Debatte. Von den Gegnern würden aber leider ohne Widerspruch von SPD und Grünen viele Unwahrheiten verbreitet, „nur um das Gesetz madig zu machen“.
Söder: Gesetz wird Leben retten
Söder hatte bereits vor der Debatte das neue Polizeigesetz verteidigt: „Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden“, sagte er. Er wies auch den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück: Für alle zusätzlichen Befugnisse der Polizei seien „richterliche Überprüfungsoptionen“ vorgesehen. Die Umsetzung werde zudem eine Expertenkommission unter dem Ex-Verfassungsgerichtspräsidenten Karl Huber überwachen.
SPD und Grüne kritisieren nach wie vor die aus ihrer Sicht unangemessene Ausweitung polizeilicher Befugnisse sowie eine Absenkung der Eingriffsschwelle auf eine nur „drohende Gefahr“ in einigen Bereichen. „Die Menschen werden weiter für ihre Freiheit kämpfen und gegen ein völlig überzogenes Gesetz der CSU demonstrieren“, glaubt Kohnen. Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler kündigte Klagen gegen das Gesetz sowohl vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof wie auch vor dem Bundesverfassungsgericht an. Auch werde geprüft, ob in Karlsruhe zumindest einzelne Punkte des Gesetzes per einstweiliger Anordnung sofort wieder außer Kraft gesetzt werden können. Angesichts der tiefen Grundrechtseingriffe sei ein solcher Antrag durchaus aussichtsreich, so Schindler.