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MÜNCHEN: Die Tücken des Geschenk-Gutscheins

MÜNCHEN

Die Tücken des Geschenk-Gutscheins

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    20 Euro für die Drogerie, 50 Euro für ein Essen im Lieblingsrestaurant. Geschenk-Gutscheine sind beliebte Geschenke. Einlösen darf sie jeder, der den Gutschein in der Hand hat.
    20 Euro für die Drogerie, 50 Euro für ein Essen im Lieblingsrestaurant. Geschenk-Gutscheine sind beliebte Geschenke. Einlösen darf sie jeder, der den Gutschein in der Hand hat. Foto: Foto: visivasnc, stock.adobe.com

    Der alljährliche Run auf die Geschäfte auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken für die Liebsten hat begonnen. Doch für so manchen will einem einfach nichts Passendes einfallen. Einen Ausweg bieten Geschenkgutscheine: Sie sind schnell gekauft, praktisch und ersparen dem Schenker endloses Suchen. Der Beschenkte kann sich zudem selbst etwas Schönes aussuchen. 56 Prozent der Deutschen wollen dieses Jahr zu Weihnachten Gutscheine verschenken, zeigt die Weihnachtsumfrage der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Damit stehen Geschenkgutscheine auf Platz eins in der Rangliste der beliebtesten Weihnachtsgeschenke. Doch Gutscheine haben ihre rechtlichen Tücken und Fallstricke. Worauf Verbraucher achten müssen, damit aus dem Geschenk keine unschöne Überraschung wird.

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