(dpa) Bei einer Beteiligung an Massenmorden in NS-Vernichtungslagern sieht der Ermittler im Fall Demjanjuk, Thomas Walther, eine Strafbarkeit auch ohne konkrete Beweise für einzelne Taten. Der „eherne Grundsatz“ in deutschen Strafverfahren, dass eine konkrete Tat ermittelt werden müsse, bedürfe in dem speziellen Fall der „industriell durchgeführten Massentötung“ der Nazis einer Modifizierung, sagte Walther im Prozess gegen den mutmaßlichen NS-Verbrecher John Demjanjuk in München.
MÜNCHEN