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MÜNCHEN/ROSENHEIM: Ex-Polizeichef zum zweiten Mal verurteilt

MÜNCHEN/ROSENHEIM

Ex-Polizeichef zum zweiten Mal verurteilt

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    Wegen Körperverletzung wurde der Ex-Polizeichef von Rosenheim erst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun verlor er auch seinen Beamtenstatus.
    Wegen Körperverletzung wurde der Ex-Polizeichef von Rosenheim erst zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun verlor er auch seinen Beamtenstatus. Foto: Foto: dpa

    Das Münchner Verwaltungsgericht hat dem wegen Körperverletzung verurteilten Ex-Polizeichef von Rosenheim seinen Beamtenstatus aberkannt. Der 53-Jährige habe in einem Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten massiv versagt, erklärte das Gericht am Montag und gab der Klage des Freistaats Bayern recht. Der Polizeibeamte sei bei einem „Routineeinsatz“ auf dem Rosenheimer Herbstfest 2011 mit „erheblicher Brutalität“ vorgegangen, mit seinem Verhalten habe er das Vertrauen des Dienstherrn in ihn „völlig zerstört“, sagte die Vorsitzende Richterin.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des wegen einer Krankschreibung nicht zum Prozess erschienenen Beschuldigten erwägt, Berufung einzulegen.

    Wegen Gewalt vorbestraft

    Bei dem Gewaltexzess hatte der damalige Polizeichef von Rosenheim den Kopf eines gefesselten 15-Jährigen auf der Wache mindestens zweimal gegen die Wand gestoßen. Außerdem verpasste er dem wehrlosen Schüler eine Ohrfeige. Der Jugendliche trug eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davon, und mehrere Zähne wurden geschädigt. Bereits 2012 verurteilte das Landgericht Traunstein den Beamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten.

    Nun klagte der Freistaat vor dem Verwaltungsgericht auf Entfernung des vom Dienst suspendierten leitenden Polizisten aus dem Beamtenverhältnis. Gleich zu Beginn des Prozesses vor der 19. Kammer machte die Vorsitzende klar, dass das Urteil des Traunsteiner Landgerichts Bindungswirkung auch für dieses Verfahren habe.

    Dies hielt den Anwalt des Beschuldigten freilich nicht davon ab, mit acht Beweisanträgen das vorangegangene Urteil infrage zu stellen. So seien die Angaben des 15-Jährigen wegen seines Alkoholkonsums auf dem Herbstfest nicht glaubwürdig. Auch sei es möglich, dass der Kopf des Jugendlichen ohne Dazutun des Polizisten gegen die Wand gestoßen sei. Die Zahnverletzung könne von einer Schlägerei des Schülers auf dem Herbstfest herrühren, trug der Anwalt vor. Das Gericht lehnte jedoch alle Beweisanträge ab.

    Bevor sich das Gericht zur Urteilsfindung zurückzog, verlas der Verteidiger noch eine Stellungnahme des Polizisten. „Das Landgericht Traunstein hat ein falsches Urteil gesprochen“, heißt es darin. Die Medien hätten ihn schon vor dem Prozess zum „Prügelpolizisten“ abgestempelt, und die Staatsanwaltschaft „ließ sich davon leiten“. An ihm sei ein Exempel statuiert worden, „das dem Zeitgeist entspricht“. Das Papier endet mit dem Satz: „Ich hoffe immer noch, dass eines Tages die Wahrheit ans Licht kommt.“

    Dem hielt die Vertreterin der Disziplinarbehörde bei der Polizei entgegen, dass der Beschuldigte die Verantwortung für sein Fehlverhalten nach wie vor „nicht sieht und auch nicht übernehmen will“. Dies sah auch das Gericht so.

    Der suspendierte Polizist bekommt derzeit noch seine vollen Dienstbezüge. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seine Pensionsansprüche. Die bisher erworbene Anwartschaft auf die Beamtenpension wird ihm aber bei einer Rente der Deutschen Rentenversicherung angerechnet, so der Anwalt.

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