Die Freien Wähler gehen nun doch auf Distanz zu dem unter Betrugsverdacht stehenden Landtagsabgeordneten Günther Felbinger. Nachdem mittlerweile eine Anklageschrift vorliegt, hat der Landesvorstand beschlossen, ein Parteiordnungsverfahren einzuleiten, das mit dem Parteiausschluss des 55-jährigen Politikers aus Unterfranken enden könnte. Das bestätigte der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, auf Anfrage der Redaktion.
Die Staatsanwaltschaft München I hat, wie berichtet, bereits Ende März Anklage „wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen“ gegen Felbinger erhoben. Er soll in den Jahren 2011 bis 2015 als Abgeordneter mehrere Dienstverträge nur zum Schein abgeschlossen, aber dennoch über seine Kostenpauschale beim Landtag abgerechnet haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Freie-Wähler-Politiker damit einen finanziellen Vorteil von über 50 000 Euro verschafft hat.
Felbinger hatte auf Druck von Medienrecherchen bereits im November 2015 den Vorwurf, einen Scheinvertrag geschlossen zu haben, im Grundsatz eingeräumt und rund 60 000 Euro an den Landtag zurückerstattet. Seinen Sitz als Abgeordneter hat Felbinger allerdings bis heute behalten. Die Freien Wähler hatten zudem – nicht zuletzt auf Druck von Parteichef Hubert Aiwanger – auf einen Ausschluss des Unterfranken aus der Landtagsfraktion verzichtet.
Dass es jetzt doch zu einem Verfahren vor einem Schiedsgericht der Partei kommt, begründet Aiwanger mit dem Vorliegen der Anklageschrift. Der Landesvorstand habe den entsprechenden Beschluss am vergangenen Wochenende gefasst. Bereits früher eine Sondersitzung einzuberufen, sei nicht nötig gewesen. Die Freien Wähler seien damit aber immer noch schneller als die SPD im Fall des vom Dienst suspendierten Regensburger Oberbürgermeisters Joachim Wolbergs.