Die Opfer von Hochwasserschäden können künftig nicht mehr auf finanzielle Hilfen durch den Freistaat Bayern setzen: Nach einem Beschluss der CSU-Staatsregierung soll ab dem 1. Juli 2019 keine finanzielle Unterstützung durch den Staat in Form von Soforthilfen mehr gewährt werden, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Eine Härtefallregelung für besonders schwere Einzelfälle soll aber bestehen bleiben.
MÜNCHEN