Die ganze Republik schüttelt derzeit den Kopf über die Ausbrüche, die zum Jahreswechsel aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Plötzensee in Berlin stattfanden. Insgesamt neun Häftlinge flohen, vier davon hämmerten und sägten sich den Weg ins Freie. Fünf der neun Häftlinge befanden sich allerdings im sogenannten offenen Vollzug und waren streng genommen nicht eingesperrt. Inzwischen sind sieben der Geflohenen gefasst oder haben sich gestellt, nach zwei Männern wird noch gefahndet.
Nur fünf Fälle im Jahr 2016
In Berlin gibt es nun Rücktrittsforderungen gegen den verantwortlichen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). Das Justizministerium in München verweist auf Nachfrage dieser Redaktion auf niedrige Fluchtquoten aus bayerischen Gefängnissen. Die Verwahrung von Häftlingen steht in Deutschland ausschließlich in der Verantwortung der Länder und nicht des Bundes.
Spektakuläre Ausbrüche hat es im Freistaat in den vergangenen Jahren allerdings auch gegeben. Schaut man sich manche Zahlen an, dann stehen die bayerischen JVAs besser da als die Berliner. Ein Beispiel: Allein aus Plötzensee (eines von insgesamt sechs Hauptstadt-Gefängnissen) sind in den vergangenen Jahren im Schnitt pro Jahr zehn bis 43 Häftlinge aus dem offenen Vollzug entwichen.
Das bayerische Justizministerium vermeldete dagegen, dass es 2016 in ganz Bayern 1188 Freigänge gegeben habe, es aber nur in fünf Fällen dazu kam, dass die Häftlinge nicht wie vereinbart oder nicht sofort wiederkamen. Freigänge und offener Vollzug bedeuten, dass dem Häftling zugetraut wird, dass er nicht flüchtet.
Offener Vollzug
Er schläft nachts in einer JVA, die dann in der Regel geschlossen ist. Tagsüber hält er sich in wenig gesicherten Bereichen der JVA auf. Oder aber, sofern ihm das Vertrauen geschenkt wird, verlässt er die JVA und geht „draußen“ beispielsweise zur Arbeit. Eine Praxis, die in vielen Fällen funktioniert. „Fünf Fälle im Jahr 2016 – das ist ein sehr niedriger Wert“, sagt Ingo Krist, Sprecher im bayerischen Justizministerium. Ende März 2014 gab es rund 54 500 Häftlinge in Deutschland. Knapp 9000 von ihnen (16,4 Prozent) im offenen Vollzug.
Flieht ein Häftling oder kehrt er nicht zurück vom Freigang, ist das übrigens rein rechtlich nicht strafbar. Der Gesetzgeber unterstellt jedem Menschen einen legitimen Drang nach Freiheit. Häftlinge müssen aber nach einer Entweichung mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Heißt beispielsweise: Sie bekommen keinen Freigang mehr und bleiben geschlossen verwahrt.
Filmreiche Ausbrüche sind selten
Echte, quasi filmreife Ausbrüche passieren sehr selten. In Plötzensee sind übrigens keine Schwerstkriminellen untergebracht, sondern „nur“ Häftlinge, die etwa wegen Diebstahls, räuberischer Erpressung oder Körperverletzung verurteilt sind. Mörder, Vergewaltiger und Serientäter sitzen in Berlin Tegel ein. Dort gab es den letzten Ausbruch vor 20 Jahren. 1998 schmuggelte sich ein Häftling mit einem Lieferwagen aus dem Gefängnis. In Bayern gab es die letzten „echten“ Ausbrüche in den Jahren 2010 und 2011 – seitdem gelang das keinem Häftling mehr.
Ausbrüche aus bayerischen Gefängnissen Der bislang letzte Ausbruch in Bayern gelang zwei Häftlingen 2011 im oberfränkischen Kronach (Lkr. Kronach). Diese saßen dort wegen Diebstahls ein. Die Flucht war festgestellt worden, als mittags zwei Plätze am Essenstisch leer blieben. Zudem hatten die Männer ihre Betten in den Zellen so drapiert, dass man meinen konnte, sie würden darin noch schlafen. Sie gelangten aus ihrer Zelle aufs Dach, seilten sich ab, stahlen Fahrräder, radelten in Richtung Coburg davon und wurden wenige Stunden später bereits von einem Spezialkommando der Polizei festgenommen. Wie ihnen die Flucht genau gelang, sagt der Anstaltsdirektor nicht – um anderen Häftlingen keine Anleitung zu geben. Für Aufsehen sorgte auch der letzte Fluchtversuch eines Insassen der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ebrach (Lkr. Bamberg) im Jahr 2012. Bei Außenarbeiten im Bereich der JVA setzte sich der 22-jährige Strafgefangene ab und floh nach Scheinfeld (Lkr. Neustadt an der Aisch). Da sich der Gefangene im offenen Vollzug befand, spricht man nicht von einem Ausbruch, sondern von einer Entweichung. Mit Informationen aus der Bevölkerung konnte der Flüchtige damals noch am gleichen Tag wieder festgenommen werden. loz