Dass das möglich ist, soll eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Braunschweig beweisen, die das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht in Tübingen in dieser Woche einreichen will. Sie soll beweisen, dass das Vermarktungsverbot, das Seehofers Ministerium im April 2007 für die Sorte MON 810 erlassen und im Dezember aufgehoben hatte, noch in Kraft und damit der Genmais-Anbau 2008 bundesweit unzulässig ist.
MÜNCHEN