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München: Kreuzpflicht in Behörden bleibt: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

München

Kreuzpflicht in Behörden bleibt: Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Söders Kreuzerlass ab

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    Die Pflicht, in allen staatlichen Gebäuden in Bayern gut sichtbar ein Kreuz aufzuhängen, bleibt in Kraft: Der Verwaltungsgerichtshof hat Klagen gegen den Erlass abgewiesen.
    Die Pflicht, in allen staatlichen Gebäuden in Bayern gut sichtbar ein Kreuz aufzuhängen, bleibt in Kraft: Der Verwaltungsgerichtshof hat Klagen gegen den Erlass abgewiesen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die 2018 erlassene Vorschrift besagt, dass im Eingangsbereich eines jeden staatlichen Dienstgebäudes "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist".

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