Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den sogenannten Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) abgewiesen. Die 2018 erlassene Vorschrift besagt, dass im Eingangsbereich eines jeden staatlichen Dienstgebäudes "als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist".
München