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kurz & bündig: „Zwölf Stämme“: Gericht verbietet weiteren Schulbetrieb

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kurz & bündig: „Zwölf Stämme“: Gericht verbietet weiteren Schulbetrieb

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    Die „Zwölf Stämme“ dürfen keine eigene Schule mehr betreiben. Ein Verein der umstrittenen Sekte, der seit dem Jahr 2006 eine sogenannte Ergänzungsschule betrieben hatte, verlor nun einen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Ein Verbot der Regierung von Schwaben zum Weiterbetrieb der Schule sei rechtmäßig, da die Schule über keine ausgebildete Lehrkraft mehr verfüge, teilte das Gericht mit. Das bayerische Kultusministerium hatte den „Zwölf Stämmen“ im Sommer 2013 die Genehmigung zum Betrieb der Schule in Klosterzimmern bei Deiningen (Landkreis Donau-Ries) entzogen. Die Sekte hatte daraufhin einen neuen Antrag gestellt. Später wurden mehrere Dutzend Kinder von den Behörden wegen Prügelvorwürfen aus der Gemeinschaft geholt.

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